Rechtliche Hinweise Was Sie bei der Bauabnahme beachten müssen

Der Traum vom eigenen Haus kann schnell zum Alptraum werden. Damit sich die Vorfreude auf den Einzug nach monatelangen Bauarbeiten auch in ein dauerhaftes Wohnglück verwandelt, müssen Bauherren aber erst eine erfolgreiche Bauabnahme mit dem Bauunternehmer vollziehen. Experten raten, diesen sehr wichtigen Rechtsakt nicht zu unterschätzen und gut vorbereitet zu sein.

Bauherren sollten bei der Abnahme des Hauses sehr genau Protokoll führen. Spätere Mängel können beim Bauunternehmen rechtlich nicht geltend gemacht werden. - © Ingo Bartussek - Fotolia

In der Baupraxis kommt es öfter vor, dass die Häuser zwar nach rechtlichen Grundlagen als abgenommen gelten, der gemeine Häuslebauer aber dies nicht zur Kenntnis genommen hat, so die Erfahrung des Verbraucherschutzvereins "wohnen im eigentum". So tritt dieser Fall ein, wenn zum Beispiel der Unternehmer die in dem Bauvertrag festgelegte Frist für die Abnahme verstreichen lässt. Zahlt der Kunde den restlichen Lohn für die Bauarbeiten ohne Vorbehalt, signalisiert er dem Unternehmer, dass er den Bau abnimmt. Ein Fehler, der den Bauherren viel Ärger und Kosten bescheren kann.

Bauabnahme gut vorbereiten und förmlich halten

Mit der Abnahme des Hauses erfolgt die Übergabe des Bauwerks an den Bauherren. Dieser erkennt das Bauwerk damit im Wesentlichen als vertragsgerecht an. Zugleich erlischt aber auch der Erfüllungsanspruch gegenüber dem Bauunternehmer und es entstehen Gewährleistungsansprüche. Das heißt im Klartext: Die Beweislast wandert von der Baufirma auf den Bauherren komplett über. Ab sofort muss der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen.

"Wenn sich zum Beispiel das Parkett verzieht, muss bis zur Abnahme der Parkettleger beweisen, dass der Grund nicht sein schlechtes Holz oder Fehler bei der Versiegelung sind. Nach der Abnahme ist es dann Sache des Bauherren, zu belegen, dass der Handwerker für den Mangel verantwortlich ist und nicht etwa seine falsch justierte Fußbodenheizung", wie Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von "wohnen im eigentum" zu Bedenken gibt.

Bauherren sollten auf eine formal korrekte Bauabnahme bestehen und diese bereits bei Unterzeichnung des Bauvertrages schriftlich fixieren. Der Verband der Bauherren rät Häuslebauern, einen eigenen Sachverständigen miteinzubeziehen, der aus Erfahrung weiß, wo er mögliche Mängel zu suchen hat.

Abnahmeprotokoll sorgfältig führen

Das Protokoll sollte alle Mängel auflisten, auch diejenigen, die bereits vor der Abnahme erkannt wurden, aber noch nicht beseitigt worden sind: "Wichtig ist, dass der Bauherr für Mängel, die bei der Abnahme bekannt sind, einen Vorbehalt anmeldet. Nach der Bauabnahme sind alle noch offenen Kosten an das Bauunternehmen zu entrichten. "Bis der Bauunternehmer alle im Abnahmeprotokoll aufgelisteten Mängel repariert hat, besitzt der Kunde aber ein Zurückbehaltungsrecht", wie Heinrich weiter erklärt.

Der Bauherr darf die Abnahme aber nicht verweigern. Grund für eine Verweigerung  würden nur schwere Mängel bieten. Im Protokoll sollte der Bauherr dann aber unverzüglich einen weiteren Abnahmetermin festlegen, bis zu dem alle Mängel beseitigt sein müssen.

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