Am 24. September ist Bundestagswahl: Die DHZ hat ein paar Handwerksbranchen gefragt, was sie sich von der Politik wünschen.
Sonntags länger arbeiten – Bäcker wollen keine Benachteiligung mehr
Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen: Das Bäckerhandwerk erwartet eine Ausweitung der zulässigen Arbeitszeit für die Her stellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks möchte, dass dafür § 10 Abs. 3 ArbZG geändert wird. Diese Vorschrift erlaubt Handwerksbäckereien, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen lediglich für bis zu drei Stunden mit der Her stellung oder dem Ausfahren von Backwaren zu beschäftigen. Die Bäcker sehen darin eine Benachteiligung und erhebliche Wettbewerbsverzerrung gegenüber Tank stellen, Backshops, Lebensmitteleinzelhandel und Discountern in Bahnhöfen. Diesen werde ohne Beschränkung gestattet, den gesamten Sonntag über Backwaren aufzubacken.
Abgrenzung Handwerk: Zum Schutz des Verbrauchers und des Handwerks vor unlauterem Marktverhalten müsse zudem dringend geregelt werden, wie Backshops, Tank stellen und andere Marktteilnehmer, die nur Industrieware aufbacken und verkaufen, abgegrenzt werden. Wo "Bäckerei" drauf steht, müsse auch Bäckerei drin sein.
Energieko sten: Dringend erforderlich sei auch eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Verband habe bereits mehrfach auf die enorme, immer weiter steigende Ko stenbelastung durch das EEG hingewiesen. Die EEG-Umlage habe 2016 mit 6,88 Cent/kWh die Schmerzgrenze endgültig überschritten. sg
Baugewerbe will eigenes Mini sterium – Bei Umweltfragen zu oft den Kürzeren gezogen
Eigenes Mini sterium: Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) fordert von der künftigen Bundesregierung, wieder ein eigenständiges Bau- und Verkehrsmini sterium einzurichten. "Gerade in Bezug auf umweltpolitische Fragen hat die Bauwirtschaft in der zu Ende gehenden Legislaturperiode oftmals den Kürzeren gezogen, zum Nachteil von Betrieben und Verbrauchern", sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.
Bauko sten senken: Zur Bundestagswahl hat der ZDB einen Forderungskatalog erarbeitet, in dem daran erinnert wird, das 10-Punkte-Programm der Bauko stensenkungskommission aus dem Jahr 2015 umzusetzen. So dürfe es keine weitere Verschärfung der energetischen Anforderungen bei Neubauten geben. Um den Mietwohnungsneubau zu forcieren, müsse die Abschreibung an den tatsächlichen Wertverzehr von zwei auf drei Prozent erhöht werden. Außerdem fordert der ZDB, das KfW-Programm zur Gebäudesanierung zwei Milliarden Euro zu ver stetigen, ebenso das Programm „Alter sgerechter Umbau“ mit minde stens 100 Millionen Euro fortzuführen.
Weitere Forderungen: Das Baugewerbe pocht unter anderem auf die Wiedereinführung der Mei sterpflicht für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Beton stein- und Terazzoher steller sowie Estrichleger. Verzichten soll der Gesetzgeber dagegen auf die Einführung der "Blauen Plakette" für Baufahrzeuge. Außerdem soll die Politik von der Ausdehnung der Maut auf Fahrzeuge unter einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen Abstand nehmen. ste
Diesel: Kfz-Gewerbe will Rechtssicherheit – Luftreinhaltung soll alle Verursacher einbeziehen
Rechtssicherheit: Das Kraftfahrzeuggewerbe fordert Rechtssicherheit für alle Dieselfahrer. Die Besitzer müs sten die Möglichkeit haben, ihre Fahrzeuge weiterhin zu nutzen. Der Verband verschließe sich nicht umweltorientierten Lösungen. Beispielsweise wäre eine Förderung der Nachrüstung zur Reduzierung des Stickoxidausstoßes bei Euro-5-Dieselfahrzeugen möglich.
Eine Politik zur Luftreinhaltung müsse im Übrigen alle Verursacher einbeziehen. Hierzu zähle nicht nur das Auto. Den größten Anteil an der Feinstaubbelastung hätten die Industrieprozesse (rund 38 Prozent), gefolgt von der Landwirtschaft (rund 24 Prozent). Der Straßenverkehr folge mit 14 Prozent. Die Politik müsse Maßnahmen zur Luftreinhaltung im Verkehr dementsprechend prüfen.
Datenzugriff für alle Betriebe: Angesichts zunehmender Digitalisierung müsse im Wettbewerbsrecht der Zugriff aller Marktteilnehmer gleichberechtigt ermöglicht werden. Das Kfz-Gewerbe benötige uneingeschränkten Zugriff auf alle Daten im Kraftfahrzeug. Dazu bedarf es allerdings auch der entsprechenden technischen Voraussetzungen mit hinreichenden Bandbreiten beim Internetzugang sowie einem flächendeckenden 5G-Funknetz. fm
Saubere Energie fair behandeln – Elektrohandwerk: Fossile Energieträger zu billig
Klimafreundlichkeit belohnen: Das Elektrohandwerk fordert von der Politik, dass alle Energiearten gleichwertig behandelt werden. Die Ungleichbehandlung führt beim Energieträger Strom zu immer höheren Preisen, vor allem im Vergleich zu denen fossiler Energieträger. Hauptgrund ist der staatliche Aufschlag auf Energiepreise, der bei Strom derzeit 18,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt und damit die Steuern auf Heizöl um mehr als das 30-Fache über steige.
Das Dilemma: Strom werde durch den stetig steigenden Anteil erneuerbarer Energien immer sauberer, gleichzeitig durch den Anstieg von Abgaben und Umlagen immer teurer. "Wir müssen fossile Energieträger stärker bela sten und damit klimafreundliches Verhalten honorieren", sagt Ingolf Jakobi, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutscher Elektro- und Information stechnischer Handwerke (ZVEH). Ohne eine Erneuerung des Umlagesy stems könne auch die Sektorkopplung nicht funktionieren, also das Zusammenwachsen der Energiesektoren Strom, Wärme und Verkehr.
Dienstleistungsmarkt öffnen: Zweite wichtige Forderung ist das Offenhalten des Energiedienstleistungsmarkts für Handwerksunternehmen. Denn im Gegensatz etwa zu Energieversorgern würden Handwerker ihren Kunden Energiedienstleistungen produkt- und sy stemneutral anbieten. Der Gesetzgeber sei gefordert, ihnen gleiche Marktzugangschancen einzuräumen, um ein Monopol marktmächtiger Unternehmen zu verhindern. fm
Schutz fürs Gesundheitswesen – Orthopädietechniker gegen Aufweichen der Gesetze
Neuregelungen nicht infrage stellen: Der Bundesinnungsverband des Orthopädietechniker-Handwerks (BIV-OT) sieht das Heil- und Hilfsmittelverordnung sgesetz (HHVG) gefährdet. Die Regierungskoalition hatte es erst im Februar im Bundestag verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung soll Patienten zukünftig eine bessere qualitative Versorgung garantiert werden, weil die Verträge zwischen Krankenkassen und beispielsweise Sanitätshäusern bestimmten Qualitätskriterien genügen müssen.
Eine Krankenkasse hat die Gültigkeit dieser Reform jedoch infrage ge stellt, so der BIV-OT. Nach Auffassung der Krankenkasse gelte europäisches Recht. Und das sehe die im HHVG vorgesehenen Qualitätskriterien nicht vor. Der BIV-OT sieht die Krankenkasse jedoch in der Erfüllungspflicht. "Erinnert sei daran, dass die Krankenkasse als Körperschaft öffentlichen Rechts eigentlich strikt an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung gebunden ist. Sie muss zwingend gesetzliche Regelungen einhalten", sagt Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des BIV-OT. Wenn der Gesetzgeber dieses Vorgehen nicht stoppe, werde die gesamte Gesetzgebung in Frage ge stellt. Der BIV-OT will deshalb ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zum deutschen Gesundheitswesen und den aktuell getroffenen Neuregelungen. fm




