Steuer aktuell Was beim Einspruch gegen den Steuerbescheid wichtig ist

Wer überprüfen will, ob die Steuerfestsetzung in seinem Steuerbescheid korrekt ist, kann das kostenlose Einspruchsverfahren vom Finanzamt in Anspruch nehmen. Was dabei zu beachten ist.

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Haben Sie einen Steuerbescheid bekommen und sind sich nicht sicher, ob die Steuerfestsetzung korrekt ist? Dann können Sie sich innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist mit einem Einspruch wehren. Die Überprüfung des Steuerbescheids durch das Finanzamt im Einspruchsverfahren kostet nichts und wird es brenzlig, kann der Einspruch einfach wieder zurückgenommen werden.

Schritt 1: Einspruchsfrist berechnen

Ob Sie gegen einen Einkommensteuerbescheid noch Einspruch einlegen können, hängt vom Datum des Steuerbescheids ab. Normalerweise haben Sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids Zeit Einspruch einzulegen. Bekanntgegeben ist ein Steuerbescheid immer drei Tage nach dem Datums Bescheid. Endet diese 3-Tagesfrist an einem Samstag, einem Sonntag oder an einem Feiertag, gilt der Bescheid erst am nächsten Werktag des Finanzamts als bekanntgegeben.

Beispiel: Sie erhalten einen Steuerbescheid mit Datum 7. April 2016. Da die 3-Tagesfrist am Sonntag, den 10. April endet, gilt der Steuerbescheid erst am 11. April als bekanntgegeben. Danach haben Sie einen Monat Zeit, also bis zum 11. Mai 2016, um Einspruch einzulegen.

Endet die einmonatige Einspruchsfrist an einem Samstag, einem Sonntag oder an einem Feiertag, gilt dasselbe Prozedere. Die Einspruchsfrist endet in diesem Fall erst am nächsten Werktag des Finanzamts.

Schritt 2: Begründung (nachreichen)

Haben Sie gerade keine Zeit, sich intensiver mit dem Ihrer Meinung nach fehlerhaften Steuerbescheid auseinanderzusetzen, sollten Sie in den schriftlichen Einspruch nur hineinschreiben, gegen welchen Bescheid Sie Einspruch einlegen und dass eine Begründung zeitnah folgt.

Schritt 3: Einspruch zurücknehmen

Ist der Steuerbescheid doch richtig, können Sie den Einspruch einfach zurückziehen und alles ist gut. Die Einspruchsrücknahme ist auch erlaubt, wenn das Finanzamt im Einspruchsverfahren weitere Fehler zu Ihren Ungunsten finden und sich wegen des Einspruchs unter dem Strich noch höhere Steuern ergeben würden (sog. Verböserung). Ziehen Sie den Einspruch zurück, müssen Sie die höheren Steuern nicht bezahlen.

Tipp: Legen Sie Einspruch ein und bitten das Finanzamt um Überprüfung bestimmter Sachverhalte, bedeutet das nicht automatisch eine Hinauszögerung der Steuerzahlung. Sie müssen also grundsätzlich trotz Einspruch zum festgelegten Zeitpunkt die Steuern zahlen. Es gibt allerdings noch die Möglichkeit, zusammen mit dem Einspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Merkt das Finanzamt, dass Sie Recht haben, gewährt es diese Aussetzung. Dann müssen Sie vor Erhalt eines berichtigten Steuerbescheids erst mal nichts bezahlen. dhz

Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.