Brief von Gewerbeauskunft-Zentrale? Warnung: Adressbuchhändler verschicken wieder Briefe

Der Betrug mit überteuerten Branchenbucheinträgen geht weiter. Die sogenannte Gewerbeauskunft-Zentrale verschickt wieder Briefe und erschleicht sich mit Klauseln im Kleingedruckten hunderte Euro von Handwerksbetrieben. Kleinbetriebe zur Zahlung auf. Angebote zur scheinbar kostenlosen Adressaktualisierung sollten Sie gut prüfen.

Achtung Betrug: Es sind wieder Betrügerschreiben von Adressbuchschwindlern im Umlauf. - © Foto: B. Wylezich/Fotolia
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Seit Jahren ist die Praxis bekannt: Die Anbieter von Adressverzeichnissen, in die sich Unternehmen mit Namen und Anschrift eintragen lassen können, um ihre Bekanntheit zu steigern, verschicken Angebotsschreiben mit der Bitte um Aktualisierung der Daten. Sie bieten den Betrieben an, einfach per Fax zu antworten und damit ihren Eintrag auf den neuesten Stand zu bringen.

Die Daten haben sich die Anbieter meist über das Internet oder andere Verzeichnisse zusammengesucht. Doch wenig später kommt für Betriebe meist das große Erwachen, denn eine dicke Rechnung flattert ins Haus.

Betrugsmasche geht weiter

Nur allein durch das Zurückfaxen der Korrektur wurde nämlich ein Vertrag eingegangen und der Betrieb hat sich meist für zwei Jahre dazu verpflichtet, die Kosten für den Eintrag zu bezahlen. In einigen Fällen konnten die Betrügerfirmen auch schon erreichen, dass ein Vertrag allein durch ein Telefonat zustande kam. Über 600 Euro kamen da für viele Betrogene in der Vergangenheit pro Jahr zusammen.

Bekannt wurde durch diesen Adressbuchschwindel auch die sogenannte Gewerbeauskunft-Zentrale, die mit dieser Betrugsmasche anscheinend besonders häufig Handwerksbetriebe um viel Geld bringt. Ein Hinweis eines Lesers der Deutschen Handwerks Zeitung macht nun darauf aufmerksam, dass der Betrug mit überteuerten Branchenbucheinträgen weitergeht und die Gewerbeauskunft-Zentrale anscheinend wieder Briefe verschickt.

Seite 2: Ein Musterschreiben für den Widerspruch: Wie Sie sich wehren können. >>>

Betriebe, die ein solches Schreiben erhalten, sollten am besten nicht darauf reagieren. Wenn Sie doch Interesse haben, sich in ein Branchenbuch oder Adressverzeichnis eintragen zu lassen, sollten Sie das Kleingedruckte genau lesen. Hier verstecken sich meistens die Kostenklauseln.

Zwar hatte sich auch schon der Bundesgerichtshof mit dem Thema befasst und klargestellt, dass die Anbieter der Branchenverzeichnissen nur dann Kosten verlangen dürfen, wenn sie klar und deutlich darauf hinweisen, – und nicht nur versteckt im Kleingedruckten – dass es sich nicht um ein kostenloses Angebot handelt. Doch das scheinen die Adressbuchschwindler bislang zu ignorieren.

Widerspruch einlegen und abwarten

Wer auf ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale oder anderer solcher Anbieter reagiert hat und danach eine Zahlungsaufforderung bekommt, muss aber nicht bezahlen. Einerseits kann er sich auf das BGH-Urteil berufen und andererseits raten die Handwerkskammern dazu, Widerspruch gegen die Forderungen einzulegen und abzuwarten. Meist erledige sich das dann von alleine, wenn die Betrüger merken, dass sich jemand wehrt und nicht einfach zahlt.

Für den Widerspruch können Sie folgendes Musterschreiben verwenden, dass die Handwerkskammer Reutlingen kostenlos zur Verfügung stellt. jtw

Das Musterschreiben können Sie hier herunterladen:

Musterschreiben Widerspruch Branchenverzeichnis