Wenn am Sonntag die Heizung ausfällt oder man zum Frühstück frische Brötchen möchte, sind Handwerker im Sonntagseinsatz. Dürfen die das? Das Arbeitszeitgesetz gibt eigentlich ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen vor – allerdings mit Ausnahmen. Für wen sie gelten und was bei der Sonntagsarbeit rechtlich wichtig ist.

"Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden." So lautet Absatz 1 von §9 zu den Regelungen der Sonn- und Feiertagsruhe im bundesweit geltenden Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Jeder weiß, dass dies nicht absolut gelten kann, denn auch sonntags fahren Busse und Bahnen, man kann ins Kino oder Theater gehen und notfalls zum Arzt. Man kann im Restaurant essen und mancherorts auch einkaufen. Also muss es Ausnahmen geben.
Schon im darauffolgenden Paragrafen hat der Gesetzgeber die Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe festgelegt. So heißt es in §10: "Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von §9 beschäftigt werden." Doch nicht nur das alleine gilt, denn es gibt klare Regelungen für einzelne Branchen. Außerdem müssen Arbeitgeber die Auszeit vom Job durch den fehlenden Sonntag bei Arbeitnehmern ersetzen.
Flexible Arbeitszeiten – mehr Sonntagsarbeit
Mit Blick aufs Handwerk fallen zwei Einsatzbereiche sofort ins Auge: Bäckereien, die auch am Sonntag frische Backwaren anbieten, und all die Betriebe mit Bereitschafts- bzw. Notdiensten wie etwa das SHK-Handwerk. Hier und in anderen Branchen hat der Rechtsanwalt Tobias Törnig von der Kanzlei FPS in Düsseldorf in den vergangenen Jahren eine deutliche Ausweitung der Sonntagsarbeit festgestellt. "Vor allem der Einzelhandel versucht, die geltenden Bestimmungen immer mehr zu unterlaufen und zu lockern", sagt er. Zwar gebe es bislang von der Politik kein Zeichen, dass die festgelegte Sonntagsruhe infrage steht. Dennoch ist die Entwicklung hin zu einem immer flexibler werdenden Arbeitsmarkt zu spüren, der nicht mehr an eindeutig festgelegten Arbeitszeiten oder auch Öffnungs- und Schließzeiten ausgerichtet ist – vor allem nicht in den großen Städten.
Aber was schreibt das Gesetz konkret in Sachen Sonntagsarbeit vor? Für wen gibt es Ausnahmen? Und wer darf am Sonntag nicht arbeiten? Antworten auf wichtige Fragen im Überblick:
Wer darf an Sonntagen arbeiten?
Der gesetzliche Grundsatz legt ein Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen fest und so brauchen Betriebe, die am Sonntag Waren verkaufen oder Dienstleistungen anbieten wollen, eine Genehmigung für die Sonntagsarbeit. "Diese bekommt man in der Regel beim örtlichen Gewerbeaufsichtsamt, das darüber entscheidet, ob eine Ausnahme von der Sonntagsruhe gewährt werden kann", erklärt Tobias Törnig. Meistens seien die Behörden großzügig, da es schließlich um die regionale Wirtschaft gehe. "Dennoch muss man dem Antrag eine Begründung beifügen, die – häufig von Gewerkschaftsseite initiiert – auch gerichtlich überprüft werden kann", so der Rechtsanwalt.
Das Gesetz legt dabei als Voraussetzung fest, dass die Arbeiten, die am Sonntag stattfinden sollen, an anderen Werktagen nicht erledigt werden können. Keine Frage also, dass dies bei Bereitschafts- und Notdiensten zutrifft und auch das Backen von Brötchen und Kuchen explizit für den Sonntag steht außer Frage. Dennoch schränkt §10 des ArbZG die Ausnahmen erst einmal ein – auf Arbeitsbereiche wie Not- und Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen, Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsbetriebe und Reinigungsdienste, kulturelle, sportliche und religiöse Veranstaltungen sowie Messen, Presse, Gaststätten und Hotels, die Landwirtschaft und alles, was zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört, sowie Bewachung von Betrieben und Anlagen.
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Explizit für die Bäckerbranche gibt es in diesem Paragrafen den Absatz 3, in dem es heißt: "Abweichend von §9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung und dem Austragen oder Ausfahren von Konditorwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckerwaren beschäftigt werden." Diese Regelung stößt immer wieder auf Kritik, da das Bäckerhandwerk darin eine erhebliche Wettbewerbsbehinderung gegenüber Cafés und Kiosken, Tankstellen und einzelnen Supermärkten sieht, die Sondergenehmigungen für den Sonntagsverkauf haben.
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Sonntagsarbeit in Handwerksbäckereien
Die Sonntagsöffnungszeiten im Bäckerhandwerk sind ein Thema, das sowohl die Gerichte beschäftigt als auch in der Branche heftig diskutiert wird. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks fordert eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. eine Ausweitung der Grenze von drei Stunden, die sonntags in Backstuben gearbeitet werden darf. Aber wollen das die Betriebe überhaupt und wie wird im Bäckerhandwerk sonntags gearbeitet?
Wie viele Bäckereien in Deutschland haben am Sonntag geöffnet?
Dem Bäckerverband liegen hierzu keine repräsentativen Zahlen vor. Eine Umfrage des BÄKO-Magazins unter den Betrieben zum Thema "Sonn- und Feiertagsverkauf in Bäckereifilialen" zeigte allerdings, dass eine deutliche Mehrheit die Sonntagsarbeit nicht als negativ bewertet. 62 Prozent der Befragten gaben dabei an, auch längere Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen zu begrüßen.
Wie viel des Sortiments wird am Sonntag wirklich frisch gebacken?
Eine allgemeingültige Aussage ist nicht möglich, da die Entscheidung über die Sortimentsbreite und die entsprechende Produktion im Einzelfall dem jeweiligen Unternehmer obliegt. "Wir gehen aber davon aus, dass der ganz überwiegende Teil des Sortiments am Sonntag frisch gebacken wird. Denn es ist ein Kennzeichen und Alleinstellungsmerkmal der Betriebe und Branche des Bäckerhandwerks, dass tagesfrisch gebacken wird: Was tagsüber verkauft wird, war morgens noch Mehl", sagt Friedemann Berg, Rechtsexperte und Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Und weiter: "Wer möchte, dass das so bleibt und jeden Tag frisch hergestellte Backwaren zum Verkauf kommen, der muss unseren Betrieben längere Zeit für die Produktion geben und entsprechende Rahmenbedingungen schaffen."
Wie ist die Sonntagsarbeit in den Bäckereien meistens geregelt?
Meist sind die Herstellung der Backwaren und der Verkauf getrennt, sodass die Bäcker nach der Arbeit in der Backstube nur selten noch im Verkauf tätig sind. So entsteht für die Beschäftigten ein "zerstückelter Sonntag", der nach Aussage von Friedemann Berg von vielen nicht gerne gesehen wird. Neben dem Backen gehört in Bäckereien mit mehreren Filialen auch das Ausliefern der Backwaren zu den Tätigkeiten am Sonntag. Aber auch das muss in den drei Stunden erledigt werden. "Der Zentralverband des Bäckerhandwerks setzt sich seit Langem für eine Ausweitung der zulässigen Arbeitszeiten in der Herstellung von Bäckerei- und Konditoreiwaren an Sonn- und Feiertagen ein, um wettbewerbsfähig gegenüber Tankstellen, Backshops und dem Lebensmitteleinzelhandel zu bleiben. Der Sonntag ist für viele unserer Mitglieder der umsatzstärkste Tag und im Zuge von längeren Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen müssen auch mehr Backwaren produziert werden", erläutert der Rechtsexperte noch einmal die Position des Verbandes.
Wer muss sonntags arbeiten? Gibt es Ausnahmen für einzelne Arbeitnehmer, auch wenn der Betrieb am Sonntag öffnet und Kollegen arbeiten müssen?
"Wird in einem Betrieb auch sonntags gearbeitet, so kann ein Arbeitgeber grundsätzlich (fast) jeden Mitarbeiter dafür einsetzen. Nur für Jugendliche unter 18 Jahren und schwangere Frauen gelten Sonderregelungen", erklärt Tobias Törnig. So wäre rein faktisch die Verweigerung der Sonntagsarbeit ein Kündigungsgrund – der Arbeitnehmer hält sich schließlich nicht an die Anweisung des Chefs. Etwas anderes gilt natürlich, wenn Sonntagsarbeit bereits im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist, was häufig aber nicht der Fall ist.
Doch in der Praxis geht es in einem solchen Streitfall meist um eine Interessenabwägung. "Ein Arbeitnehmer kann auch gute Gründe haben, am Sonntag nicht arbeiten zu wollen – etwa religiöse Gründe. Dann wird ihn kaum ein Richter zum Arbeiten zwingen und eine entsprechende Kündigung absegnen", so der Rechtsanwalt.
Wichtig ist zudem: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Arbeitgeber dürfen also nicht immer dieselben Mitarbeiter sonntags einsetzen.
Wie lange darf man am Sonntag arbeiten?
Im Bäckerhandwerk gilt, dass die Arbeitszeit in der Backstube auf drei Stunden begrenzt ist – genauso für Konditoren. Doch generell zählt man den Sonntag – wenn denn gearbeitet wird – als normalen Arbeitstag.
Darf man am Sonntag Überstunden machen?
"Schon an einem normalen Werktag gelten Überstunden als Ausnahmen", erklärt Tobias Törnig, "am Sonntag erst recht". So gelte: Höchstarbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden.
Es gilt hierbei der Grundsatz von §3 des Arbeitszeitgesetzes, der auch an anderen Arbeitstagen gilt: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Man kann sie nur auf bis zu zehn Stunden verlängern, wenn man innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschreitet." Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern also für die zusätzlich geleisteten Stunden einen Ausgleich gewähren. Für die Sonntagsarbeit muss dies allerdings in Form eines anderen freien Tages sein und kann nicht in finanzieller Form ausgezahlt werden.
Wann bekommen Arbeitnehmer frei, wenn sie sonntags gearbeitet haben?
Für die Sonntagsarbeit gilt ein gesetzlich vorgeschriebener Zeitausgleich bzw. Ersatz für den fehlenden Ruhetag. Dieser Ruhetag muss mindestens 24 Stunden betragen und innerhalb von zwei Wochen nach dem Sonntag stattfinden, an dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat. "Dabei spielt es auch keine Rolle, wie lange die Arbeit am Sonntag dauerte, also beispielsweise nur drei Stunden in der Backstube", sagt der Rechtsexperte. Auch dann muss der Ruhetag möglich sein.
Wann und wer bekommt finanzielle Zuschläge für die Sonntagsarbeit?
"Zuschläge sind entweder in Tarifverträgen geregelt oder einzelvertraglich festgelegt", so Tobias Törnig. Einen gesetzlichen Anspruch haben Arbeitnehmer also nicht.
Gibt es besondere Regeln für Not- oder Bereitschaftsdienste?
Dabei sei es wichtig zu unterscheiden, ob durch den Dienst der gesamte Sonntag mit Arbeit blockiert ist. "Muss man im Betrieb vor Ort sein und hat auch enge zeitliche Vorgaben dafür, wie schnell man vor Ort sein muss und ein nötiger Einsatz erfolgen muss, ist der Dienst wie ein voller Arbeitstag zu werten und auch entsprechend zu entlohnen", so Anwalt Törnig. Anders sähe es aus, wenn man trotz Bereitschaftsdienst dennoch z.B. mit der Familie etwas unternehmen kann und einfach nur das Telefon dabei haben muss. Erst wenn dann wirklich Arbeitszeiten anfallen, werden diese als solche gewertet.
>>> Mehr dazu, was rechtlich bei Not- oder Bereitschaftsdiensten gilt, lesen Sie hier.
Not- und Bereitschaftsdienst in der SHK-Branche
Vor allem im Winter ist es nicht selten, dass Heizungsanlagen streiken oder auch Leitungen einfrieren. Dann müssen Mitarbeiter des SHK-Handwerks auch mal sonntags arbeiten. Notdienste anzubieten, gehört für die meisten Betriebe der Branche heutzutage dazu. "Die überwiegende Mehrheit bietet heute Notdienste an. Bei kleineren Betrieben geht der bis 22 Uhr. Bei größeren rund um die Uhr", sagt Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima. Wenn es Verträge etwa zum Contracting gäbe, gehören die Notdienste sogar mit zu vertraglichen Regelungen. Zudem gibt es auch sogenannte Innungsnotdienste. Dabei übernimmt ein Betrieb für den gesamten Innungsbereich einen nachgeordneten Notdienst für den Fall, dass der angestammte SHK-Betrieb nicht erreichbar ist.
Im Jahresdurchschnitt liegt die Anzahl der Notdiensteinsätze laut Ebisch pro Betrieb in etwa bei fünf bis sechs Stunden die Woche. Während in kleinen Firmen oft die Chefs selbst den Not- oder Bereitschaftsdienst übernehmen, gibt es bei den größeren meist fest eingeteilte Dienste. "Diese Bereitschaftszeiten bekommt man extra vergütet", sagt der Branchensprecher und weist darauf hin, dass ein Zeitausgleich – für die Not- und Bereitschaftsdienste an Werktagen – meist kaum möglich ist, da die Auftragslage der Betriebe so hoch ist. Sie sind derart ausgebucht, dass Ebisch sogar von einer "angespannten Auftragslage" spricht. Zeitausgleich sei derzeit die sehr wenig praktizierte Lösung.
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