Steuertipp Vorsteuererstattung auch bei nicht aussagekräftiger Leistungsbeschreibung

Der Prüfer findet manchmal eine Eingangsrechnung, für die das Finanzamt die Vorsteuer bereits erstattet hat. Das Problem dabei: Fehlt dieser Rechnung eine aussagekräftige Leistungsbeschreibung, kippt die Vorsteuererstattung rückwirkend. Der Europäische Gerichtshof könnte die Prüfer nun ausbremsen.

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Sie kennen dieses Problem sicherlich von der einen oder anderen Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfung. Der Prüfer hält Ihnen eine Eingangsrechnung unter die Nase, für die Ihnen das Finanzamt die Vorsteuer bereits erstattet hat. Das Problem dabei: Fehlt dieser Rechnung eine aussagekräftige Leistungsbeschreibung, kippt die Vorsteuererstattung rückwirkend. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte die Prüfer nun ausbremsen .

Zwei typische Fälle aus der Praxis:

Beim selbständigen Handwerker Huber findet eine Umsatzsteuerprüfung statt. In mehreren Eingangsrechnungen wird der Prüfer des Finanzamts fündig und stellt fest, dass diese Rechnungen eine zu schwammige Leistungsbeschreibung haben wie beispielsweise "Sonstige Handwerksleistungen" oder nur "Leistungen". Ein paar dieser Rechnungen enthalten jedoch einen Hinweis auf eine schriftliche Vereinbarung .

Beim Vorsteuerabzug in Deutschland gilt bislang Folgendes:

  Hinweis auf Vereinbarung Ohne Hinweis auf Vereinbarung
Vorsteuererstattung Ja, denn aus der Vereinbarung kann entnommen werden, welche Leistungen erbracht wurden. Nein, da nicht ersichtlich ist, was genau abgerechnet wird.

Europäischer Gerichtshof zeigt sich bei Leistungsbeschreibung großzügig

Nach Ansicht des EuGH sind die deutschen Finanzämter hier zu streng. Selbst wenn auf keine Vereinbarung in der Rechnung hingewiesen wird, sollen Rechnungsempfänger die Möglichkeit haben, die Leistungsbeschreibung durch weitere Unterlagen nachzuweisen (EuGH, Urteil v. 15.9.2016, Az. C-516/14).

Steuertipp

Die deutsche Finanzverwaltung muss sich nun Gedanken machen, ob und wie sie dieses EuGH-Urteil durchsetzen möchte. Bis dahin sollten Handwerker gegen nachteilige Umsatzsteuerbescheide Einspruch einlegen .

Weitere Steuertipps finden Sie im   DHZ-Steuerarchiv . dhz