Steuer aktuell Vorsteuerabzug: Was für Arbeitnehmer bei Zuzuahlungen zum Firmenwagen gilt

Stellen Sie einem Mitarbeiter Ihres Handwerksbetriebs einen Dienstwagen zur Verfügung, sind Zuzahlungen des Mitarbeiters keine Seltenheit. Insbesondere, wenn es um die Sonderausstattung geht. Eine Frage, die hier in der Praxis immer wieder auftaucht: Mindert die Zuzahlung des Arbeitnehmers den Vorsteuerabzug aus dem Kaufpreis?

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Die Antwort hierauf lautet "nein". Zum Vorsteuerabzug ist ein Unternehmer berechtigt, wenn

  • er einen Pkw für sein Unternehmen erwirbt,
  • umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbringt (also zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,
  • er eine auf den Namen seines Unternehmens ausgestellte Rechnung über den Pkw-Kauf in Händen hält.

Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattung oder zum Kaufpreis des Dienstwagens mindern den Vorsteuerabzug nicht.

Zuzahlungen mindern geldwerten Vorteil

Die Zuzahlungen des Mitarbeiters zum Kauf des Firmenwagens haben jedoch lohnsteuerliche Vorteile. Die Zuzahlungen werden mit dem zu versteuernden geldwerten Vorteil für die private Pkw-Nutzung verrechnet. Erst wenn die Zuzahlungen verbraucht sind, muss ein geldwerter Vorteil versteuert werden. dhz

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