Steuer aktuell Vorsteuerabzug nicht bereits am Tag der Rechnungsausstellung anmelden

Sitzen Sie gerade über der Gewinnermittlung 2011. Dann sollten Sie sich die Eingangsrechnungen, die Sie erst im Januar 2012 bekommen, aber noch als Gewinn mindernde Verbindlichkeit in 2011 verbucht haben, genauer ansehen. Der Vorsteuerabzug könnte nämlich problematisch sein.

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Bei Betriebsprüfungen stellen solche Rechnungen ein beliebtes Prüfungsfeld des Betriebsprüfers dar. Denn die Vorsteuererstattung bekommen Sie erst im Jahr 2012 und nicht bereits in der letzten Umsatzsteuervoranmeldung für 2011. Denn Vorsteuer gibt es erst in dem Jahr zurück, in dem Sie die Rechnung in der Hand halten und nichts bereits zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Beispiel: Sie erhalten für im Dezember 2011 erhaltene Leistungen von einem Unternehmer am 5. Januar 2012 eine Rechnung über 5.000 Euro zuzüglich 950 Euro Umsatzsteuer. Sie dürfen dafür in 2011 bei Bilanzerstellung zwar eine Gewinn mindernde Verbindlichkeit buchen.

Die Vorsteuererstattung steht Ihnen jedoch erst im Jahr 2012 zu. Bei Jahre später stattfindenden Prüfungen des Finanzamts kostet dieser Fehler sechs Prozent Zinsen auf die zu früh geltend gemachte Vorsteuer.

Tipp: Ende 2012 können Sie dieses Problem elegant lösen. Bitten Sie Ihre Geschäftspartner darum, ausstehende Rechnungen noch bis 31. Dezember 2012 elektronisch zu übermitteln. In diesem Fall steht Ihnen der Vorsteuerabzug noch für dieses Jahr zu. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.