Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, ist vielen Menschen unangenehm. Damit eigene Vorstellungen beachtet und die Angehörigen nicht überfordert werden, ist es aber zwingend notwendig, sich rechtzeitig und umfassend auf diese Situation einzustellen. Folgende Punkte sollten geregelt sein.

1. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausstellen
Zuallererst ist anzuraten, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht für eine Person Ihres Vertrauens auszustellen. Nur diese ermöglicht es, dass medizinisch und finanziell notwendige Entscheidungen im Ernstfall schnell und umfassend getroffen werden können. Dies gilt insbesondere, wenn nicht der Ehepartner die Person ist, die Entscheidungen treffen soll.
2. Vermögensaufstellung machen
In einem zweiten Schritt ist zu überlegen, wie die Familie im Notfall finanziell aufgestellt ist. Dabei sind nicht nur die vorhandenen Vermögenswerte wie Konten, Wertpapiere und Immobilien zu beachten, sondern auch mögliche Verbindlichkeiten. Ergänzt wird diese Betrachtung um die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben der Familienangehörigen. Weiter ist zu prüfen, inwieweit die finanziellen Nachfolgeregelungen steuerlich optimiert werden können. So kann es sinnvoll sein, Vermögen vorzeitig zu übertragen, um Erbschaftssteuerzahlungen zu verringern beziehungsweise ganz zu verhindern.
3. Testament aufsetzen
Im Anschluss ist es empfehlenswert, seinen letzten Willen in Form eines Testaments festzulegen. Dieses muss handschriftlich erfolgen. Genauso ist es möglich, die Formulierung des letzten Willens mithilfe eines Rechtsanwalts und Notars verfassen zu lassen. Empfehlenswert ist ein solches Vorgehen, wenn Immobilien oder Betriebsvermögen vorhanden sind.
4. Notfallmappe erstellen
Eine Notfallmappe umfasst alle Dokumente, die es den betroffenen Familienmitgliedern erleichtert, schnell und umfassend alle offenen Fragen zu beantworten. In diese Mappe gehöre die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht, Vollmachten für Bank- und Versicherungsverträge sowie Kontaktdaten von Bevollmächtigten. Weiterhin sollte diese Mappe Angaben über Beteiligungen, sonstige Verträge und andere wertvolle Besitztümer enthalten. Dazu kommen Informationen über die Kontaktdaten von wichtigen Ansprechpartnern und Ärzten. Auch das Testament und die Wünsche hinsichtlich der Bestattung gehören in diese Mappe. Abschließend muss sichergestellt werden, dass diese Mappe schnell und einfach auffindbar ist.
Was ein Handwerksunternehmer im Vorfeld zusätzlich regeln sollte, damit im Unglücksfall der Betrieb weiterlaufen kann und die Familie nicht an der Last zerbricht:
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5. Gespräche führen
Neben diesen sachlichen Schritten ist es wichtig, Gespräche mit allen Personen, die vom Erbfall betroffen sind, zu führen. Dabei klärt sich, ob sich die eigenen Vorstellungen mit den Erwartungen der Erben decken oder ob Probleme zu erwarten sind. Diese sollten, wenn möglich, schon zu Lebenszeiten ausgeräumt werden. Wichtig ist es darüber hinaus, die Erben für das Vermögen zu qualifizieren, damit sie nicht überfordert sind. Dazu kann ein solches Gespräch ebenfalls Ansatzpunkte liefern.
6. Sich informieren
Weitere Informationen zu den Themen Nachfolgeregelungen und Vorsorge finden Interessierte unter anderen auf den Seiten des Deutschen Instituts für Altersvorsorge und der Deutschen PalliativStiftung. Außerdem stehen Vermögensverwalter und zertifizierte Erbschaftsberater als Ansprechpartner für weitergehende Fragen zur Verfügung.
Zum Autor: Uwe Wiesner ist Vermögensverwalter bei der Hansen & Heinrich Aktiengesellschaft in Berlin.