Steuer aktuell Vorsicht Steuerfalle: Oder-Konto bei Ehegatten

Verkaufen Sie ihren Betrieb und zahlen das Geld auf ein gemeinsames Konto mit Ihrem Ehegatten ein, kann es sein, dass das Finanzamt Schenkungssteuer gegen Ihren Ehegatten festsetzt. Doch dieses Risiko lässt sich durch gezielte Vorkehrungen vermeiden.

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Bei Ehegatten ist es wohl der Normalfall, dass diese gemeinsame Konten haben. Das Finanzamt bezeichnet Konten, die auf den Namen beider Ehegatten lauten und bei dem jeder Ehegatte einzeln über das auf diesem Konto vorhandene Geld verfügen kann, "Oder-Konto".

Urteilsfall verdeutlicht Steuerrisiko

In einem Urteilsfall ließ ein Unternehmer den Verkaufspreis aus einer Beteiligung auf ein solches Oder-Konto überweisen. Folge: Von den 2,6 Millionen Euro behandelte das Finanzamt 1,3 Millionen Euro als Schenkung an die Ehefrau. Nach Abzug des persönlichen Freibetrags von 500.000 Euro setzte das Finanzamt auf die Schenkung von 800.000 Euro Schenkungsteuer fest. Die Richter des Bundesfinanzhofs gaben dem Finanzamt nun Rückendeckung und urteilten, dass hier tatsächlich eine Schenkung vorliegen kann (BFH, Urteil v. 23.11.2011, Az. II R 33/10; veröffentlicht am 18.4.2012).

Tipp: Doch die Richter des Bundesfinanzhofs ließen zwischen der Zeilen der Urteilsbegründung auch durchblicken, wann die Zahlung auf ein Oder-Konto unschädlich sein kann:
  • Die Ehegatten treffen eine schriftliche Vereinbarung, dass der Ehegatten auf den überwiesenen betrag kein Zugriffsrecht hat.
  • Der Ehegatte, dem die Schenkung zugeflossen ist, verwendet das Geld gar nicht für eigene Anschaffungen von Immobilien oder anderen Vermögenswerten.
  • In der Steuererklärung werden die Zinsen nur für einen Ehegatten Erklärung und nicht für jeden Ehegatten im Verhältnis 50:50.