Verkehrswege Vorrang für Verkehrsprojekte: Was das neue Gesetz bringt

Der Bundestag hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen – prioritäre Verkehrsprojekte bekommen künftig Vorrang. Wie dringend das ist, zeigen für das Baugewerbe Fälle wie der Einsturz der Carolabrücke in Dresden oder die Sperrung der Bonner Nordbrücke. Die Einordnung von Handwerk und Baugewerbe.

Symbol für marode Infrastruktur: Die eingestürzte Carolabrücke in Dresden. - © redaktion93 - stock.adobe.com

Das Handwerk begrüßt die Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes im Bundestag. Es sei ein "wichtiges Signal", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. "Das Gesetz schafft die Grundlage, um bei der Modernisierung der Infrastruktur schneller voranzukommen, insbesondere bei der Erneuerung von Verkehrswegen, der Sanierung von Brücken und der Beseitigung von Engpässen im Bestandsnetz", betonte er.

Bundesrat muss noch zustimmen

Wie Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) zuvor sagte, sorgt das Gesetz dafür, "dass wir nicht Jahre und Jahrzehnte darauf warten müssen, bis wichtige Projekte umgesetzt werden." Dabei ändert das Gesetz mehrere Verfahrens-, Planungs- und Umweltvorschriften. Dem Gesetz muss jetzt noch der Bundesrat zustimmen.

Projekte mit überragendem öffentlichem Interesse

Zustimmung zum Bundestagsbeschluss kommt auch von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). "Es macht Planungs- und Genehmigungsverfahren effizienter und rechtssicherer – vor allem durch das gesetzlich verankerte überragende öffentliche Interesse an prioritären Verkehrsprojekten", sagte er. Wie dringend dieser Vorrang sei, zeigten Schadensfälle wie der Einsturz der Carolabrücke in Dresden oder die Sperrung der Bonner Nordbrücke. Solche Sperrungen träfen ganze Regionen und ihre Wirtschaft. "Genau deshalb brauchen wir den Vorrang für Infrastruktur", betonte er.

Stichtagsregelung zum Einfrieren von Normen erweitert

Schwannecke verwies außerdem darauf, dass der Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter verbessert worden sei. So sei etwa die Stichtagsregelung gestärkt worden. Sie ermöglicht das "Einfrieren" der gültigen Normen – etwa für Brandschutz – auf einen frühen Zeitpunkt des Verfahrens. Zudem habe man die Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur weiter flexibilisiert und die Möglichkeiten zum Ersatzgeld erweitert.

Schwannecke warnt vor neuen Hemmnissen

Diesen Schwung gilt es nach den Worten Schwanneckes für weitere Reformen zu nutzen. Dazu gehöre die zügige Umsetzung der derzeit im Bundestag beratenen Baurechtsreform. "Wichtig ist dabei, dass das geplante Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur diesen Kurs unterstützt und nicht durch neue Hemmnisse erschwert", sagte er mit Blick auf ein geplantes Gesetzesvorhaben aus dem Bundesumweltministerium. "Erforderlich sind praktikable und flexibel umsetzbare Ausgleichsmaßnahmen, die die natürliche Umwelt stärken und zugleich die Umsetzung von Bauvorhaben ermöglichen", betonte er.