Hygiene am Arbeitsplatz Vorgezogenes Aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Zum 2. Februar soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung auslaufen – zwei Monate früher als geplant. Der neue Handwerkspräsident Dittrich begrüßt die Entscheidung.

Derzeit sind Betriebe noch verpflichtet, durch eine Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Infektionsschutz in einem Hygienekonzept festzulegen. So sind etwa Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten zu prüfen. - © Patrick Daxenbichler - stock.adobe.com

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz bereits am 2. Februar und damit zwei Monate früher als vorgesehen beenden. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Verordnung hervor. Das Handwerk  begrüßt die Entscheidung. "Es ist richtig und trägt der aktuellen Corona-Lage Rechnung", sagte der neue Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Jörg Dittrich.

Dittrich: Entscheidung stärkt Eigenverantwortung der Betriebe

Aus Sicht des Handwerkspräsidenten stärkt der Schritt die Eigenverantwortung der Betriebe und erkennt zugleich ihre hohen
Arbeitsschutzstandards an. "Während des gesamten Pandemieverlaufs haben die Betriebe und ihre Beschäftigten gute Lösungen gefunden und gerade im Handwerk gemäß dem Motto gehandelt: Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zugleich auch Betriebe-Schutz", betonte er. 

Ministerium: Pandemieverlauf ermöglicht Aufhebung

Das Bundesarbeitsministerium begründet den Schritt "mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Coronavirus" und den "allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens." Daher seien "aktuell bundesweit keine allgemeinen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zur Minimierung tätigkeitsbedingter Infektionsrisiken mehr erforderlich". Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werde deshalb aufgehoben.

Ursprünglich bis Anfang April 2023 befristet

Diese war Anfang Oktober 2022 aktualisiert und bis einschließlich 7. April 2023 befristet worden. Demnach müssen Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen. Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März 2022 ausgelaufen.

Und weiter heißt es zur Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung, "an die Stelle verbindlicher Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz werden unverbindliche Empfehlungen treten, die Betriebe und Verwaltungen im Falle erneuter lokaler oder branchenspezifischer Infektionsausbrüche in die Lage versetzen, praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen umsetzen zu können". bir/dpa