Steuer aktuell Vorausgefüllte Steuererklärung: Jammern auf hohem Niveau

Der Ruf nach einem einfacheren Steuersystem war schon immer laut. Zwar ist die Steuererklärung auf dem Bierdeckel noch in weiter Ferne, doch nach und nach führt die Finanzverwaltung nun Erleichterungen für Steuerzahler ein. Die ab Januar 2014 mögliche "vorausgefüllte Steuererklärung" steht jedoch bereits in der Kritik.

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Kritiker der vorausgefüllten Steuererklärung, kurz VaSt, sehen keine Vorteile darin, dass Steuerzahler die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelten Daten einsehen und in ihre Steuererklärung übernehmen können. Die VaSt bietet also nur steuerbelastende Daten und keine Hinweis auf Steuersparmöglichkeiten. Eine Kritik, die den Schluss "Jammern auf hohem Niveau" zulässt.

Diese Daten können abgerufen werden

Steuerzahler, die ab Januar 2014 auf die vorausgefüllte Steuerklärung setzen, erhalten insbesondere folgende Daten:

  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Rentenbezugsmitteilung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Riester-Vorsorgebeiträge
  • Stammdaten wie Name, Adresse und Bankverbindung
  • Religionszugehörigkeit

Vorteilhaft ist die VaSt für Steuerzahler, die entweder nicht wissen, wo sich die betreffenden Steuerbelege befinden oder Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen der Steuererklärung haben. Auch Steuerzahler, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, profitieren von der VaSt. Denn der Berater kann die Daten als Bevollmächtigter abrufen und kann die Steuererklärung erstellen. Ein Nachteil oder ein Kritikpunkt ist an dieser Stelle eigentlich noch nicht zu erkennen.

Tipp: Die Bereitstellung dieser ersten Daten ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ob sich die VaSt letztlich zeitlich für den Steuerzahler lohnt und das Ausfüllen der Steuererklärung erträglicher macht, wird sich erst herausstellen, wenn diese Möglichkeit erstmals anwendbar ist. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im   DHZ-Steuerarchiv .