Steuer aktuell Visitenkarten aus dem Ausland: Wie wirkt sich das auf die Steuer aus?

Wer seine Visitenkarten online bestellt, muss aufpassen. Denn sitzt der Anbieter im Ausland, wird für den Käufer möglicherweise Umsatzsteuer fällig.

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Ein Kleinunternehmer bemerkte erst bei Erhalt der Visitenkarten per Post, dass er die Karten in einem österreichischen Online-Shop bestellt hat. Und da er keine USt-IdNr. beim Kaufvorgang nennen konnte, wies die Rechnung des österreichischen Unternehmens österreichische Umsatzsteuer aus. Der Kleinunternehmer stellte sich hierzu zwei Fragen:

  • Frage 1: Kann ich mir die Umsatzsteuer von einer österreichischen Erstattungsbehörde wieder erstatten lassen? Es gibt doch ein Vorsteuer-Vergütungsverfahren für solche Fälle.
  • Frage 2: Gibt es eine Besonderheit beim Betriebsausgabenabzug für diesen Sachverhalt?

Keine Vorsteuer-Vergütung möglich

Antwort auf Frage eins: Es gib zwar tatsächlich ein Vorsteuer-Vergütungsverfahren (Infos unter www.bzst.de), doch das gilt nur für deutsche Unternehmer, die auch in Deutschland einen Anspruch auf Vorsteuererstattung haben. Da der Handwerker jedoch als Kleinunternehmer in Deutschland registriert ist und damit keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung hat, scheidet das Vorsteuer-Vergütungsverfahren für ihn aus.

Keine Besonderheiten zu beachten

Antwort auf Frage zwei: Erhält ein Kleinunternehmer eine Rechnung mit ausländischer Umsatzsteuer, gibt es keine Besonderheiten zu beachten. Er darf den Bruttobetrag, also den Rechnungsbetrag plus der österreichischen Umsatzsteuer, als Betriebsausgabe abziehen.

Tipp: Am billigsten wäre es für den umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer gewesen, wenn er seine Visitenkarten von einem deutschen Händler gekauft hätte, der beim Finanzamt ebenfalls als Kleinunternehmer nach § 19 UStG erfasst ist. Dann wäre der Käufer der Visitenkarten nicht mit Umsatzsteuer belastet.

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