Kommt nämlich ein Unternehmer den Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen nicht zeitnah oder gar nicht nach, kann ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 Euro und 250.000 Euro festgesetzt werden (§ 146 Abs. 2b Abgabenordnung).
Das fatale an dieser Strafzahlung; Ist diese Strafe erst einmal festgesetzt, kann sie nicht mehr zurückgenommen werden. Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn die geforderten Unterlagen nachträglich vorgelegt werden, muss das Verzögerungsgeld gezahlt werden. Zum Verzögerungsgeld sollten Unternehmer Folgendes wissen:- Das Verzögerungsgeld wird immer gegen den Unternehmer festgesetzt, selbst wenn der Steuerberater die Vorlage der Unterlagen verbummelt hat.
- Das Verzögerungsgeld kann nur einmal für jede nicht vorgelegte Unterlage festgesetzt werden. Weigert sich ein Unternehmer einen Vertrag vorzulegen und das Finanzamt setzt ein Verzögerungsgeld fest, kann das Finanzamt nicht noch einmal zur Vorlage auffordern und erneut die Strafzahlung festsetzen.