Autounfall Versicherung bezahlt Reparatur und Nutzungsausfall

Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt ist, bekommt die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet. Wenn die Bearbeitung des Falls sehr lange dauert und der Geschädigte deshalb auf die Reparatur warten muss, muss die Versicherung zusätzlich für den Nutzungsausfall aufkommen.

Nach einem Unfall kann nicht jeder Geschädigte für die Reparatur in Vorkasse treten. Nach einen aktuellen Urteil muss das auch nicht sein, die Versicherung zahlt einen Ausgleich. - © Foto: albert schleich/Fotolia

Ohne eigenes Mitverschulden in einen Unfall verwickelt zu sein, ist ärgerlich. Wenn die Kosten für eine Reparatur des Autos, dann noch so hoch sind, dass der Geschädigte nicht in Vorleistung treten kann und warten muss bis die Versicherung bezahlt,  werden viele Autofahrer richtig wütend. Einen kleinen Trost bietet jetzt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg.

Die Richter entschieden, dass in einem solchen Fall die "langsame Versicherung" zusätzlich zu den Reparaturkosten auch für den Nutzungsausfall aufkommen muss – und das für die komplette Zeit, bis das Auto wieder fahrbereit ist.

Versicherung muss Betroffenen entschädigen

In dem betreffenden Fall, den das Landgericht jetzt bearbeitete (Aktenzeichen: Landgericht Hamburg 331 S 35/12), hatte die Regulierungszusage 36 Tage auf sich warten lassen, weil die Versicherung erst die Polizeiakte einsehen wollte. Der Betroffene konnte den Schaden aber selbst nicht zahlen, weil er mittellos war. Er verlangte deshalb für die Zeit bis zur Leistungszusage und der Reparatur erhöhten Nutzungsausfall.

Zu Recht, wie das Gericht entschied. Der Mann hatte die Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt, dass er die Kosten nicht selbst würde tragen können. Kümmert sich die Versicherung dann nicht darum, dass die Reparatur zügig erfolgt, muss sie den Betroffenen entschädigen. dhz/dapd