Ausbildungsvergütung Verbände fordern Kurzarbeitergeld für Azubis

Viele Betriebe müssen aktuell Kurzarbeit anmelden. Azubis sind davon bisher ausgenommen und erhalten weiterhin ihre volle Ausbildungsvergütung. ZDH und DIHK wollen dies ändern. Sie fürchten, dass sonst Azubis entlassen werden.

Azubis erhalten momentan ihre volle Ausbildungsvergütung, auch wenn der Betrieb Kurzarbeit anmeldet. ZDH und DIHK wollen dies ändern. - © industrieblick - stock.adobe.com

Industrie und Handwerk haben die Bundesregierung aufgefordert, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise schnellstmöglich auf Lehrlinge auszuweiten. Anderenfalls sähen sich Betriebe in der Krise gezwungen, ihren Auszubildenden zu kündigen. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte der "Welt am Sonntag": "Wir müssen dringend vermeiden, dass Betrieben, die von der Krise massiv betroffen sind, nichts anderes übrig bleibt, als Ausbildungsverhältnisse zu beenden".

"Über längere Zeiträume wird man bei einem sehr kundenbezogenen Handwerk nicht lediglich 'Trockenübungen' machen können", so der ZDH. Wenn die Ausbildung über Wochen faktisch nicht mehr realisierbar ist, etwa weil zum Beispiel Friseurbetriebe über Wochen keine Dienstleistungen anbieten dürfen, könne dadurch ein außerordentlicher Kündigungsgrund für den Betrieb entstehen. Entscheidend seien jedoch immer die Umstände des Einzelfalls.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Achim Dercks, verlangte, es müsse für Betriebe in der Krise "vom ersten Tag an möglich sein, Kurzarbeitergeld auch für Azubis zu erhalten".

Kurzarbeitergeld für Azubis: Wie ist Betrieben und Azubis am meisten geholfen?

Der Sprecher für berufliche Bildung der FDP-Bundestagsfraktion Jens Brandenburg erklärt hingegen, dass den Azubis bei 60 Prozent Kurzarbeitergeld nicht mehr viel von ihrer Ausbildungsvergütung übrig bliebe. Er forderte daher andere Maßnahmen: "Wenn Betriebe sich die Ausbildungsvergütung in der Corona-Krise nicht leisten können, soll der Staat sie dabei unterstützen. Eine Ausbildung darf für engagierte Betriebe nicht zum Verhängnis werden. Mit temporären Zuschüssen wäre Betrieben und Auszubildenden mehr geholfen als mit einer Vernichtung wertvoller Bildungszeit."

Kurzarbeitergeld kann in der Corona-Krise schon dann fließen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regierung geht davon aus, dass sie in 2,15 Millionen Fällen konjunkturelles Kurzarbeitergeld zahlen muss. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei 60 Prozent des Lohns, bei Menschen mit Kindern 67 Prozent. Die Unternehmen bekommen Sozialbeiträge erstattet.

Die rund 1,3 Millionen Auszubildenden in Deutschland sind von dieser Regelung allerdings bisher ausgenommen. Ihnen müssen Betriebe laut Bundesausbildungsgesetz auch ohne Arbeit für sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterzahlen. dpa/jes

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