Familienstartzeit Kommt der Vaterschaftsurlaub 2025? Das ist der Stand

Nach der Geburt eines Kindes sollen Väter zwei Wochen lang bezahlt bei der Familie bleiben dürfen. 2024 sollte der sogenannte Vaterschaftsurlaub eigentlich noch gesetzlich verankert werden. Deutschland kam bei der Umsetzung allerdings nicht voran. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist die sogenannte Familienstartzeit jetzt gar nicht mehr erwähnt. Das macht die Umsetzung ungewiss.

Vaterschaftsurlaub
2024 sollte der geplante Vaterschaftsurlaub von der alten Regierung noch gesetzlich verankert werden. Der offizielle Name lautet "Familienstartzeit". Diese ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD kein Thema mehr. - © Nelly - stock.adobe.com

Das Versäumnis beim Vaterschaftsurlaub währt schon seit August 2022. Bis dahin hätte die Bundesregierung eigentlich die Pflicht gehabt, eine bezahlte Auszeit für Väter bzw. Partnerinnen oder Partner direkt nach der Geburt zu schaffen. Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie verlangt von jedem Mitgliedsland, einen zehntägigen Sonderurlaub einzuführen, den jeder Vater bzw. der gleichgestellte zweite Elternteil in Anspruch nehmen darf. Die Auszeit soll gesetzlich verankert werden und bezahlt sein.

Bisher können Väter nach der Geburt des Kindes nur zu Hause bleiben, wenn sie regulären Urlaub nehmen oder Elternzeit beantragen. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonderurlaub haben sie nicht. Sie müssen dafür auf Kulanz ihres Arbeitgebers hoffen, der ihnen freiwillig Tage für mehr Familienzeit zugesteht. Für Mütter gilt der Mutterschutz, der es ihnen erlaubt, sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt eine bezahlte Auszeit zu nehmen. Dieser Anspruch ist im Mutterschutzgesetz geregelt.

Vaterschaftsurlaub: Zehn Arbeitstage Sonderurlaub

Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie soll für Väter bessere Möglichkeiten schaffen, die Auszeit für die Familie direkt nach der Geburt geltend machen zu können. Zwar hatte die Ampel-Koalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz dazu passende Versprechen abgegeben, doch umgesetzt hat sie nichts davon. Da auch die dreijährige Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht verstrichen ist, läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

So ist zuletzt auch der Druck gewachsen, dass aus dem Entwurf Realität wird und der Vaterschaftsurlaub umgesetzt wird. Mit dem Aus der Ampel wurde das Thema allerdings vertagt. Aktuell rückt eine Umsetzung weit in die Ferne, denn auch die neue Bundesregierung scheint das Thema nicht – zumindest nicht zeitnah – auf ihre Agenda zu nehmen.

Außerdem habe das Vertragsverletzungsverfahren laut Bundesregierung keine weiteren Folgen für Deutschland. Zur Begründung verweist das Bundesfamilienministerium auf ein FAQ, wonach Deutschland Ausnahmeklauseln der Richtlinie erfülle und somit keine Pflicht zur Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung bestehe. "Diese Voraussetzungen erfüllt Deutschland aufgrund seiner umfassenden Regelungen zur Elternzeit (hinsichtlich der Freistellung) und zum Elterngeld (hinsichtlich der Vergütung)", heißt es von Seiten des Ministeriums.

Wer soll die Familienzeit bezahlen?

Strittig war bislang innerhalb Deutschlands und den Parteien vor allem die Finanzierung eines möglichen Vaterschaftsurlaubs. Dabei stand das Modell in der Debatte, dass künftig der Arbeitgeber zur Finanzierung verpflichtet ist. So sollten Unternehmen die Auszeit über eine höhere Umlage im bestehenden Mutterschaftsgeld-System mittragen. Ein Betrieb mit 100 Mitarbeitern würde monatlich dadurch rund 208 Euro mehr bezahlen.

Eine Umfrage zeigte, dass eine knappe Mehrheit der deutschen Bevölkerung das Modell befürwortet, wonach Unternehmen den Vaterschaftsurlaub bezahlen sollen. Das Institut YouGov hatte dazu im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur Bürger befragt. 51 Prozent der Befragten gaben dabei an, dass sie es "voll und ganz" oder "eher" befürworten, wenn Arbeitgeber die Kosten für eine zweiwöchige Freistellung von zumeist männlichen Arbeitnehmern zur Betreuung eines neugeborenen Kindes übernehmen würden. 33 Prozent lehnten dies ab, 16 Prozent antworteten "Weiß nicht".

Die Verzögerungen in der Umsetzung, die sich nun wohl weiter hinziehen, sorgen aber zunehmend auch für Verärgerung. So haben im vergangenen Jahr noch mehrere Verbände und Unternehmen die Bundesregierung aufgefordert, die vergütete Zwei-Wochen-Auszeit nach der Geburt eines Kindes wie versprochen einzuführen. In einem offenen Brief drangen die 30 Unterzeichner darauf, die Familienstartzeit endlich umzusetzen. Zu den Unterzeichnern zählen die Firma Henkel, der Verband Berufstätiger Mütter sowie der Sozialverband Deutschland. Doch es gab auch Gegenstimmen gegen eine Finanzierung über die schon bestehenden Strukturen des Mutterschutzgesetzes. So lehnt der Arbeitgeberverband BDA jegliche Mehrbelastung für Unternehmen ab.

Vaterschaftsurlaub soll ins Mutterschutzgesetz

Der Entwurf für das Familienstartzeit-Gesetz, der bislang erstellt und diskutiert wurde und wie das Konzept für den Vaterschaftsurlaub offiziell heißt, sieht vor, dass Väter bis zu zehn Arbeitstage – also zwei Wochen – direkt nach der Geburt bezahlt freigestellt werden können. Der Vaterschaftsurlaub soll auch für Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeitnehmer gelten und Väter sollen ihn auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie erst seit Kurzem in einem Unternehmen arbeiten.

Die Regelung zum Vaterschaftsurlaub soll im Mutterschutzgesetz ergänzt werden. Für den Lohnausgleich in der Zeit des Sonderurlaubs soll gelten, dass sich dieser sogenannte Partnerschaftslohn nach dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Kalendermonate vor der Entbindung richtet. Die "Familienstartzeit" soll nicht nur der leibliche Vater eines Kindes in Anspruch nehmen können, sondern auch gleichgestellte zweite Elternteile. Das sind Partner oder Partnerinnen im Sinne des Mutterschutzgesetzes, die mit der Mutter des Kindes in einem Haushalt leben und/oder von der Mutter als solche benannt werden.