Steuer aktuell Unverhoffte Kfz-Steuer-Erstattung: Kein Grund zur Freude

So mancher selbständige Handwerker freute sich in den letzten Tagen über eine unverhoffte Zahlung des Finanzamts. Es geht um die Rückzahlung der Kfz-Steuer für dieses Jahr. Die erste Reaktion vieler Unternehmer, die sich vom Finanzamt eh gegängelt fühlen: Ruhig verhalten und hoffen, dass dieser Fehler niemandem auffällt. Zu empfehlen ist jedoch eine andere Reaktion.

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Seit 1. März 2015 sind erstmals die Zollämter verantwortlich für die Festsetzung der Kfz-Steuer und für deren Eintreibung. Hat ein Handwerker also wie jedes Jahr seine Kfz-Steuer ans Finanzamt überwiesen, ist das Geld an der falschen Stelle angekommen. Und anstatt das Geld an den Zoll weiterzuleiten, erstatten die Finanzämter die zu Unrecht bei ihnen eingegangene Kfz-Steuer an den Unternehmer.

Dabei handelt es sich bei der unverhofften Zahlung des Finanzamts, die auf den Konten vieler verwunderter Handwerker landete. Keine Erläuterung und kein Infoschreiben weisen auf diese Problematik hin.

Säumniszuschläge vermeiden

Der Erstattung der Kfz-Steuer durch das nicht mehr zuständige Finanzamt dürfte zeitnah eine Zahlungsaufforderung des Zolls folgen. Diese erste Aufforderung enthält noch keine Säumniszuschläge . Reagieren Sie auf diese Zahlungsaufforderung jedoch nicht, werden in der nächsten Mahnung Säumniszuschläge festgesetzt.

Um die Festsetzung solcher Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich bei Erstattung der Kfz-Steuer Folgendes: Überweisen Sie die Kfz-Steuer umgehend an den Zoll oder erteilen Sie dem Zoll eine Einzugsermächtigung (Infos zur Zahlung siehe hier).

Tipp: Haben sich am Bestand Ihres Fuhrparks keine Änderungen ergeben, die Kfz-Steuer, die der Zoll fordert, ist jedoch höher als in den Vorjahren, sollten Sie sich detailliert vorrechnen lassen, für welches Fahrzeug welche Kfz-Steuer erhoben wurde. Durch den Zuständigkeitswechsel von den Finanzämtern auf den Zoll kann es schon mal zu Fehlern kommen . Wer ein neues Fahrzeug kauft und erstmals vom Zoll einen Kfz-Steuerbescheid bekommt, kann über Online-Kfz-Steuer-Rechner überprüfen, ob die Forderung der Kfz-Steuer des Zolls korrekt ist. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .