Nicht nur bei einer Unternehmensnachfolge, auch im Erbschafts- oder Schenkungsfall muss der Unternehmenswert exakt beziffert werden. So läuft der Prozess der Unternehmenswertberechnung in der Praxis ab.

Keine Frage – im eigenen Handwerksbetrieb steckt viel Herzblut und er ist, subjektiv betrachtet, von unschätzbarem Wert. Es gibt jedoch Situationen, in denen ausschließlich harte Fakten zählen. "In vielen Betrieben findet derzeit ein Generationswechsel statt und Betriebsnachfolgeberatungen werden gehäuft nachgefragt", erklärt Stefan Maier. Der betriebswirtschaftliche Berater und Experte für Unternehmensbewertung der Handwerkskammer Region Stuttgart führt für Mitgliedsbetriebe kostenlose Unternehmenswertberechnungen durch. Das Verfahren ist komplex. Maier versichert jedoch, dass die Bewertungsmethoden verständliche und praxisorientierte Resultate liefern.
Unternehmenswert berechnen: Was genau soll bewertet werden?
Zunächst muss der Unternehmer klären, was konkret bewertet werden soll, so Maier. So spielt es eine große Rolle, ob beispielsweise das Werkstattgebäude mit übertragen wird oder nicht. "Es geht also darum, ob ein Asset-Deal oder ein Share-Deal durchgeführt werden soll", so der Experte.
Die handwerklichen Bewertungsverfahren gehen zunächst vom sogenannten Asset-Deal aus. Hier werden die Wirtschaftsgüter (engl. Assets) eines Betriebs – wie Gebäude, Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge –, also alle betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände und Warenlagen übertragen. Forderungen und Verbindlichkeiten werden zurückbehalten. "Auf meinem Schreibtisch lag zum Beispiel ein Fall eines Bestattungsunternehmens. Hier behält der Vorbesitzer im Zuge der Betriebsübergabe Gebäudeteile zurück, um diese künftig an den Nachfolger zu vermieten. Diese werden dann aus der Wertermittlung herausgenommen", erklärt Maier.
Das Gegenstück zum Asset Deal ist der Share Deal, bei dem Gesellschaftsanteile übertragen werden. Er erläutert: "Wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, werden die Anteile, beispielsweise einer GmbH, bewertet. Zunächst wird dabei auch der Asset-Deal-Wert ermittelt. Um dann auf den Share-Deal-Wert zu kommen, werden in einem zweiten Schritt Forderungen addiert und Verbindlichkeiten subtrahiert."
Unternehmenswert berechnen: Welches Bewertungsverfahren ist sinnvoll?
Maier berichtet: "Die Betriebsinhaber melden sich in der Regel per Telefon oder E-Mail bei uns und wir vereinbaren ein erstes Telefongespräch mit ihnen. Danach gibt es einen Termin vor Ort im Betrieb, bei dem die Details des künftigen Vorgehens besprochen werden." Beim Ortstermin wird auch geklärt, ob eine Bewertung erfolgen soll. Es gibt nämlich Fälle, in denen sich eine Berechnung erübrigt.
Er berichtet von einem Praxisfall, bei dem ein Einzelunternehmen aus dem Bauhandwerk mit einem konstanten durchschnittlichen Jahresgewinn von etwa 80.000 Euro eine Bewertung anfragte. Der Inhaber zahlte für die Räumlichkeiten seines Betriebs eine ortsübliche Miete und besaß die für seine Arbeit erforderlichen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge. "Unter Berücksichtigung eines kalkulatorischen Unternehmerlohns von etwa 80.000 Euro ergibt sich ein Wert von Null. Es war somit kein Ertragswert ermittelbar, wodurch eine Bewertung nach dem im Handwerk üblichen Ertragswertverfahren keinen Sinn machte", sagt Maier.
Wenn der Ertragswert eines Unternehmens eher gering, die Substanz jedoch werthaltig ist, kommt das Substanzwertverfahren zum Einsatz. Bei diesem Verfahren werden beispielsweise die Werte der Maschinen, Geräte und Fahrzeuge zusammengezogen, um den Unternehmenswert darzustellen.
Unternehmenswert berechnen: Die gängigen Methoden
Die beiden zentralen Methoden zur Unternehmenswertberechnung im Handwerk sind das Ertrags- und das Substanzwertverfahren. Darüber hinaus sind Unsicherheitsfaktoren wie die allgemeine Konjunktur- und Branchenentwicklung, die Stärke der Wettbewerber sowie die Motivation und Qualifikation der Führungskräfte und ihrer Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Ertragswertverfahren:
- Auswertung der Betriebsergebnisse der vergangenen vier Jahre.
- Gewichtung der Ergebnisse nach ihrer Aktualität. Dadurch können Entwicklungen und Trends abgebildet werden.
- Außerordentliche und kalkulatorische Positionen werden berücksichtigt.
- Der errechnete Gewinnwert wird durch den Kapitalisierungszinssatz geteilt. Der Kapitalisierungszinssatz ergibt sich in der Regel aus dem Basiszinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlags.
- Der Risikoaufschlag ergibt sich anhand einer individuellen Einschätzung des Unternehmens und der Branche. Hieraus ergibt sich der Unternehmenswert, der umso niedriger ausfällt, je höher der Risikoaufschlag ist.
Substanzwertverfahren:
Ist der Ertragswert geringer als der Substanzwert, ergibt sich der Wert des Unternehmens aus dem Substanzwert. In dem von den Handwerkskammern durchgeführten einheitlichen Substanzwertverfahren werden Maschinen, Werkzeuge und Einrichtungsgegenstände zu Zeitwerten angesetzt.
Wie berechnet die Handwerkskammer den Unternehmenswert?
Handwerksbetriebe werden mithilfe eines bundesweit standardisierten Unternehmensbewertungsverfahrens, welches das Ertragswertverfahren zugrunde legt, neutral, sachgerecht und ertragsbasiert bewertet, so Maier. Dieses für Handwerksbetriebe entwickelte bundeseinheitliche Bewertungsverfahren der "Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk" (AWH) bezieht alle verfügbaren Informationen in die Unternehmenswertberechnung ein, um das vorhandene wirtschaftliche Potenzial der Betriebe einschätzen zu können.
"Für die Bewertung nach AWH-Standard werden vor allem Informationen zu bestimmten Positionen der Jahresabschlüsse benötigt", erläutert Maier. Auch eine Reihe von Zusatzinformationen wie beispielsweise Auskünfte über Kundenbeziehungen, Mitarbeiterstrukturen und Eigentumsverhältnisse sind erforderlich. Wenn es zu einer niedrigeren Bewertung des Betriebs kommt, liegt dies meist am ermittelten Gewinn, erklärt der Experte und sagt: "Er ist die wesentliche Größe im Ertragswertverfahren. Aber auch ein Investitionsstau oder die Abhängigkeit von einem Hauptkunden kann ebenfalls zu einer Minderung des Unternehmenswerts führen."
Maier unterstreicht: "Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass das AWH-Verfahren sachgerecht ist und den tatsächlichen Wert von Handwerksunternehmen abbildet. Unsere errechneten Werte sind sehr praxisorientiert und treffen meist den tatsächlich erzielten Kaufpreis. Das Verfahren wird in aller Regel von Unternehmern, Kreditinstituten, Fördereinrichtungen und Finanzämtern akzeptiert."
Wie viel Zeit erfordert eine Unternehmensbewertung?
Liegen alle benötigten Unterlagen ordnungsgemäß aufbereitet vor, reicht im Optimalfall von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe der Bewertungsunterlagen ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen aus. In den meisten Fällen dauert dies jedoch länger, weiß der Experte aus seiner Praxis zu berichten.
Zeitaufwendig ist meist das Sammeln und Sichten aller Daten und Informationen, um eine Bewertung vornehmen zu können. Maier sagt: "Oftmals müssen erst Informationen beim Unternehmer oder dessen Steuerberater eingeholt werden und häufig liegen die aktuellen Jahresabschlüsse nicht vor, wodurch sich der gesamte Prozess verzögert."
Achtung beim vereinfachten Ertragswertverfahren
Beim "gefühlten Wert" ihres Betriebs liegen die Inhaber auch schon mal daneben, weil Emotionen einfließen, so Maier. Oft verfügt der Eigentümer aber bereits durch seinen Steuerberater über eine erste Einschätzung, die sich meist auf das vereinfachte Ertragswertverfahren der Finanzverwaltung bezieht. Doch hier ist Vorsicht geboten.
Maier erklärt: "Gegen eine Unternehmensbewertung durch den Steuerberater ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Verwendet er jedoch das vereinfachte Ertragswertverfahren, bringt das aus unserer Sicht nicht viel. Im Gegenteil – es schürt falsche Erwartungen." Wie der Experte erläutert, ergeben sich hieraus nämlich regelmäßig deutlich höhere Werte, was in der Natur der Sache liegt, da die Finanzverwaltung eher die Steueroptimierung im Blick hat und weniger den passenden Verkaufspreis. Maier plädiert daher für die Verwendung des AWH-Standards und sagt: "Der AWH nimmt eine Bewertung vor, die die Ertragsaussichten berücksichtigt und ist daher auch im Besteuerungsprozess eine legitime Alternative zum vereinfachten Ertragswertverfahren." Unabhängig hiervon rät er Unternehmern grundsätzlich, einen Steuerberater bei wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen hinzuzuziehen.