In gute Hände abgeben Unternehmensnachfolge regeln: Was Sie beachten müssen

Einen passenden Nachfolger für ihren Betrieb zu finden, treibt viele Inhaber um – schließlich geht es häufig um nicht weniger als das Lebenswerk. In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht gilt es dabei, einige Hürden zu umschiffen. Wichtig ist eine gute Vorbereitung – und rechtzeitiges Handeln.

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht gilt es bei der Regelung zur Unternehmensnachfolge, einige Hürden zu umschiffen. - © chokniti – stock.adobe.com

Strikte Kundenorientierung – das hat die Optikerkette Fielmann groß gemacht. Das 1972 in Cuxhaven gegründete Unternehmen ist heute mit Abstand Marktführer in seiner Branche. Gründer Günther Fielmann, mehrfacher Milliardär und mittlerweile 81 Jahre alt, übergab vor zwei Jahren den Staffelstab an die nächste Generation: Anfang Februar 2019 gab er sein Amt als Vorstandsvorsitzender ab und legte die Geschicke der Fielmann AG in die Hände seines Sohnes Marc, der zuvor für einige Monate eine Doppelspitze mit seinem Vater gebildet hatte.

Die Unternehmensnachfolge bei Fielmann folgte dabei einem ausgeklügelten Plan: Mit einer Umschichtung von Firmenanteilen hatte Günther Fielmann bereits 2012 den langfristigen Familieneinfluss gesichert. Er gründete eine Familienstiftung und machte sie zum Hauptaktionär, um sein Lebenswerk gegen feindliche Übernahmen abzusichern. Anschließend übertrug er seinem Sohn schrittweise immer mehr Verantwortung. Eine solches strategisches Vorgehen sei bei der Nachfolgeplanung besonders wichtig, meint Clemens Engelhardt, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei trustberg LLP in München. Wann genau das Zepter übergeben und wie die optimale Übergangszeit der Zusammenarbeit gestaltet werde, müsse "rechtzeitig beschlossen und dann auch gelebt werden", so der Experte. Auch wenn man den Brillenmogul nicht unbedingt sympathisch finden muss – in dieser Hinsicht kann Fielmann sicherlich als Vorbild für andere Unternehmen dienen, die mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert sind.

Und davon gibt es einige: Mehr als 150.000 mittelständische Betriebsinhaber sind auf der Suche nach einem Nachfolger, dem sie ihr Unternehmen – und damit oft ihr Lebenswerk – übergeben können, zeigt eine Studie der Förderbank KfW. Doch einen geeigneten Kandidaten zu finden, der gleichzeitig unternehmerische Motivation und das notwendige Know-how mitbringt, wird in einer alternden Gesellschaft zunehmend schwieriger. Hinzu kommt die Corona-Krise, die den Generationswechsel noch einmal deutlich zurückgeworfen hat. Laut DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2020 verschieben derzeit viele Senior-Chefs angesichts der Pandemie die Entscheidungen zur Übergabe ihres Betriebs – denn zum einen sind sie häufig mit der Existenzsicherung beschäftigt und zum anderen kann in der Krise auch der Unternehmenswert leiden, so dass ein Verkauf aus Sicht des Firmeninhabers aktuell nicht interessant ist.

Frühzeitig mit der Nachfolgeplanung beginnen

Dabei gilt gerade in Zeiten rasanter Digitalisierung: Wird zu lange mit der Nachfolge gewartet, werden oft wichtige Trends verpasst. "Im besten Fall beginnen Unternehmer bereits zehn Jahre vor dem geplanten Eintritt in den Ruhestand, sich Gedanken zur Nachfolge zu machen", erklärt Michael Staschik, Nachfolge-Experte bei der Nürnberger Versicherung. Wer diese Aufgabe frühzeitig angeht und eine Strategie für die Übergabe entwirft, kann sich mehr Handlungsspielraum verschaffen. Denn eine ungeplante Übertragung des Unternehmens, also eine solche, die aufgrund des Todes des Alteigentümers geschehen muss, ohne dass dieser entsprechende Vorkehrungen getroffen hat, "sollte unbedingt vermieden werden", warnt Wirtschaftsanwalt Engelhardt. "Jeder Unternehmer sollte frühzeitig erbrechtliche und ähnliche Verfügungen treffen, auch aus steuerlichen Erwägungen." Klare, eindeutige Regelungen tragen zudem dazu bei, Streit unter den Erben zu vermeiden, der sowohl die Familie als auch das Unternehmen belasten kann.

Am Anfang jeder Nachfolgeplanung steht eine grundlegende Bestandsaufnahme. Dafür sollte der Ist-Zustand zusammengefasst werden: Finanzen, Belegschaft, Marktposition und Unternehmensziele. "Des Weiteren gehört zu einer Bestandsaufnahme eine Analyse der Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken des Unternehmens", sagt Staschik. Daneben gelte es, den groben Ablauf der Übergabe gedanklich vorzubereiten. "Hilfreiche Informationen erhalten Inhaber im Gespräch mit Industrie- und Handelskammern und Fachverbänden."

Ausgehend vom persönlichen Verhältnis zum Nachfolger muss der Inhaber entscheiden, ob er sein Unternehmen verschenken, vererben, verkaufen oder verpachten möchte. Anschließend geht es darum, den Wert des Unternehmens zu ermitteln und gegebenenfalls einen Kaufpreis festzulegen. Beim Verkauf an einen externen Interessenten wird dieser meist eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung durch einen externen Berater beauftragen. „Diese Prüfung umfasst eine Analyse der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnisse im Unternehmen“, erläutert Staschik. Ein solches Vorgehen dient dazu, dass Altinhaber und potenzieller Nachfolger einen objektiven Blick auf das Unternehmen erhalten.

Klärung von Haftungsfragen und Absicherung des Betriebs

Außerdem gilt es, eine Lösung für haftungsrechtliche Angelegenheiten zu finden. Denn bei einem Verkauf gehen zwar alle betrieblichen Forderungen auf den Nachfolger über. "Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die persönliche Haftung des Altinhabers erlischt", warnt Staschik. Diese sollte er im Kaufvertrag daher explizit ausschließen. Zudem sollte der Kaufvertrag eine möglichst detaillierte Regelung zu den bestehenden Versicherungen enthalten. "Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tritt der Käufer in die Versicherungsverträge des Verkäufers ein", informiert Staschik. Eine Kündigung ist demnach innerhalb eines Monats nach dem Kauf möglich. Haben Firmeninhaber und Belegschaft Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erworben, müssen diese auch vom Nachfolger erfüllt werden.

Bei allen juristischen und steuerlichen Optimierungsbemühungen gilt es aber auch zu bedenken, dass der ausscheidende Senior-Unternehmer weiterhin seinen Lebensunterhalt bestreiten muss und dafür ein entsprechendes Einkommen benötigt. Ein übliches Konstrukt, um die finanzielle Absicherung der Alteigentümer sicherzustellen, sei etwa eine Minderheitsbeteiligung, sagt trustberg-Anwalt Engelhardt. "Es sollte genau überlegt werden, ob das Unternehmen vollständig oder nur teilweise veräußert beziehungsweise übertragen wird." Neben der finanziellen Absicherung orientiere sich daran auch die Einflussnahme der Alt-Generation. Die Versorgung der übergebenden Generation kann aber auch durch Vorbehalt eines Nießbrauchs oder die Vereinbarung von Versorgungsleistungen sichergestellt werden.

Auf die Rechtsform achten

Unter bestimmten Umständen ist im Zuge der Unternehmensnachfolge ein Rechtsformwechsel notwendig. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Nachfolger eine persönliche Haftung ausschließen möchte oder etwa aufgrund von Minderjährigkeit ausschließen muss. Zudem lassen sich auch einzelkaufmännische Unternehmen nicht ohne Weiteres als Ganzes oder auf eine Mehrzahl von Personen übertragen. Durch einen Wechsel in die Rechtsform der KG, der GmbH & Co. KG oder der GmbH lassen sich diese Probleme verhindern. Zudem kann ein Rechtsformwechsel in eine GmbH & Co. KG auch die ungewollte Aufdeckung von stillen Reserven im Besitzunternehmen verhindern, die unter Umständen eine hohe Erbschaftsteuerforderung zur Folge hätte. Welche Gesellschaftsrechtsform die geeignete ist, muss daher im Einzelfall entschieden werden, und zwar auch unter steuerlichen Gesichtspunkten. czy