Radeln zum Arbeitsplatz Unfallschutz: Umwege erlaubt

Im Gegensatz zu Autofahrern sind Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit auch versichert, wenn sie nicht den kürzesten Weg wählen. Allerdings muss der Umweg einen Mehrwert an Sicherheit bieten.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit: Umwege sind erlaubt, wenn sie sicherer oder schneller sind. - © SVLuma/Fotolia

Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt und dabei lieber einen Umweg in Kauf nimmt, als über die Hauptverkehrsstraßen zu fahren, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer also lieber durch einen Park fährt, als an einer vielbefahrenen Straße entlang, ist dabei versichert. Ein längerer Weg steht unter Versicherungsschutz, wenn er sichererer ist, erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

Autofahrer müssen dagegen aus Sicht der Versicherungen den kürzesten Arbeitsweg wählen. Ein Umweg ist nur dann erlaubt, wenn er schneller ist, oder dazu dient die Kinder zu Schule oder zum Hort zu bringen. Auch um eine Fahrgemeinschaft zu bilden, wird ein weiterer Weg nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) toleriert.

So kommen Sie sicher zur Arbeit

Jährlich verunglücken laut Berechnung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen rund 18.000 Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit. Mehr als zehn Arbeitnehmer starben dabei. "Die Zahl der Wegeunfälle mit Fahrradfahrern ist immer noch viel zu hoch. Unser Ziel ist 'Vision Zero'. Das heißt, niemand soll im Straßenverkehr getötet oder so schwer verletzt werden, dass er unheilbare gesundheitliche Schäden davonträgt", sagt Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der DGUV.

Damit der Weg zur Arbeit nicht im Krankenhaus endet, rät die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung allen Radlern:
  • Tragen Sie einen Fahrradhelm und gut sicherbare Kleidung oder Reflektoren.
  • Nutzen Sie vorhandene Radwege.
  • Eine regelmäßige Wartung ist notwendig. Vor allem die Bremsen müssen leicht zu bedienen sein und von Zeit zu Zeit nachjustiert werden.
  • Nur mit funktionstüchtigem Fahrradlicht, Rückleuchten und Reflektoren können andere Verkehrsteilnehmer die Radfahrer auch in der Dämmerung rechtzeitig sehen.
  • Die Gangschaltung, sowie alle Schraubverbindungen sollten turnusmäßig überprüft werden.
  • Transportbehälter wir Satteltaschen oder Fahrradkörbe müssen ausreichend fest sitzen.
In dieser Broschüre gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weitere Tipps zur Sicherheit beim Radeln. cg