Radfahrer aufgepasst Für E-Bikes gilt Helmpflicht

Schwitzen unter dem Fahrradhelm wollen die wenigsten Radler. Jetzt kam bei einer Anfrage an das Bundesverkehrsministeriums heraus: die Helmpflicht gilt in Deutschland bereits – aber nur für E-Bikes. Die Crux: Es gibt keine passenden Helme für die Fahrräder mit Motor. E-Biker müssen einen Mofa-Helm tragen.

Christina Geimer

Auf Rädern mit Motorenunterstützung dürfen Senioren ohne Helm nicht mehr schneller als 20 Stundenkilometer fahren. Ansonsten gilt die Helmpflicht. - © Monkey Business/Fotolia

Rauf und runter wird sie immer wieder diskutiert: Die Helmpflicht für Fahrradfahrer. Nach Einschätzung des ADAC würde die Anzahl der Radfahrer drastisch sinken, käme die Helmpflicht. Jetzt wurde bekannt: Die Helmpflicht gilt bereits für E-Biker.

E-Bikes sind Mofas

E-Bikes sehen aus wie Fahrräder, haben aber einen Hilfsmotor der Geschwindigkeiten bis zu 45 Stundenkilometer ermöglicht. Besonders bei Senioren sind sie für entspannte Freizeitreisen in Mode. Die Bundesregierung stellte klar, dass "schnelle Pedelecs, die mit Motorunterstützung oder im reinen Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen, nach geltendem Recht Kleinkrafträder."

Das bedeutet konkret gemäß geltendem Recht: "Für solche Kraftfahrzeuge sind Fahrradhelme nicht geeignet." Die E-Biker müssen demnach Mofa-Helme tragen. "Es gibt keine geeigneten Fahrradhelme für E-Biker", sagte Bettina Cibulski, Sprecherin des Allgemeinen Deutsche Fahrrad-Club (ADFC).

In der Antwort auf die "Kleine Anfrage" der Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung heißt es weiter: "Die Helmtragepflicht ist in § 21a Absatz 2 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt. Danach muss derjenige, der Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Es besteht damit auch für diese E-Bikes eine Helmpflicht."

Pedelecs unter 20 Stundenkilometer ohne Helm

Wer nicht auf einen Hilfsmotor verzichten will, aber keinen schweren Helm auf dem Rad tragen möchte, muss sich ein leichtes Pedelec kaufen. Bei diesen Pedelecs schaltet sich der Motor automatisch bei 20 Stundenkilometer ab. Diese Räder gelten weiterhin als Fahrräder. Damit kann der entspannte Radler zwar langsamer aber oben ohne unterwegs sein.