Steuer aktuell Unfallkosten bei Benutzung des Privat-Pkw

Sind Sie Einzelunternehmer oder Mitunternehmer an einer Personengesellschaft und nutzen Ihren Privat-Pkw auch zu betrieblichen Fahrten, dürfen Sie für die hierbei anfallenden Kosten Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen. Doch wie sieht es mit Unfallkosten aus?

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Als Betriebsausgaben dürfen Sie ohne Fahrtenbuch 30 Cent je betrieblich zurückgelegten Kilometer abziehen. Verursachen Sie auf einer betrieblichen Fahrt einen Unfall mit Ihrem Privat-Pkw, dürfen die Kosten zur Unfallbeseitigung ausnahmsweise neben der Pauschale vom Gewinn abgezogen werden. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie Ihr Auto gar nicht reparieren lassen?

Musterprozess zur Wertminderung

Eigentlich sollte man meinen, dass ohne Reparatur zumindest der Wertverlust des Fahrzeugs durch den Unfall als Betriebsausgaben abgezogen werden darf. Das gilt zumindest beim Werbungskostenabzug, wenn ein Arbeitnehmer auf einer beruflichen Fahrt oder bei Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit mit seinem Privat-Pkw einen Unfall baut. Doch das Finanzamt ignoriert das und lässt bei Unternehmern für die Wertminderung keine Gewinnminderung zu.

Tipp: Zu dieser Thematik läuft ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof. Lehnt das Finanzamt also den Betriebsausgabenabzug für die Wertminderung des Privat-Pkw wegen eines Unfalls ab, müssen Sie Einspruch einlegen und bis zur Entscheidung ein Ruhen des Verfahrens beantragen (Aktenzeichen des Musterprozesses: VIII R 33/09).