Unfallversicherung Unfall in der Raucherpause: Versicherung zahlt nicht

Wer während der Arbeit eine Zigarettenpause einlegt und dabei einen Unfall hat, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Das Rauchen ist eine "persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit", besagt ein aktuelles Urteil. Bei einer Essenspause sieht es rechtlich anders aus.

In der Raucherpause ist besondere Vorsicht geboten. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung nicht. - © Foto: Image Source IS2/Fotolia

Arbeitnehmer, die für die Zigarettenpause den Arbeitsplatz verlassen und auf dem Rückweg verunglücken, können nicht darauf zählen, dass die gesetzliche Unfallversicherung haftet. Das stellten die Richter des Sozialgerichts Berlin nun klar (Aktenzeichen: S 68 U 577/12) und wiesen die Klage einer Arbeitnehmerin gegen die Berufsgenossenschaft ab.

Die Klägerin hatte ihren Arbeitsplatz verlassen, um vor der Tür eine Zigarette zu rauchen. Auf dem Rückweg stürzte sie und brach sich den Arm. Sie meinte, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Denn den Weg durch die Eingangshalle lege sie täglich mehrmals bei allen möglichen Gelegenheiten zurück. Dass sie in diesem Fall von einer Zigarettenpause zurückgekommen sei, dürfe keine Rolle spielen.

Essenspause ist unfallversichert

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es die freie Entscheidung der Klägerin gewesen sei, ob sie zum Rauchen gehe oder nicht. Ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit bestehe nicht. Das Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar.

Essen und Trinken seien unter anderem notwendig, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten. Beim Rauchen handele es sich hingegen um den Konsum eines Genussmittels. Deshalb sei zwar der Weg zur Kantine versichert, nicht aber der Weg zur Raucherpause. dhz/dapd