Wird für einen Firmenwagen der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung berechnet, kann das zu steuerlichen Nachteilen führen. Ein Fahrtenbuch zu führen ist oft die günstigere Alternative. Was dabei zu beachten ist.
Nutzen Sie Ihren Firmenwagen kaum privat, versteuern Sie durch Anwendung der Ein-Prozent-Regelung meist zu viel. Besser wäre es hier, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Fahrtenbuch muss das ganze Jahr lang zeitnah und lückenlos geführt werden. Starten Sie zum 1. Januar 2019 mit dem Fahrtenbuch, sollten Sie folgende Fehler vermeiden:
- Fahrtenbuch per Excel: Halten Sie die Fahrten mit dem Firmenwagen diszipliniert in einer Excel-Tabelle fest und das Finanzamt erfährt davon, wird das Fahrtenbuch steuerlich nicht anerkannt. Hintergrund: Die Eintragungen könnten bei Excel jederzeit geändert werden. Besser: Papierfahrtenbuch oder elektronisches Fahrtenbuch verwenden, bei dem keine nachträglichen Änderungen möglich sind.
- Tatsächliche Kosten festhalten: Die Gesamtkosten für den Pkw dürfen nicht geschätzt werden, wenn sich mehrere Pkws im Betrieb befinden (FG München, Urteil vom 29. Januar 2018, Az. 7 K 3118/16). Deshalb empfiehlt es sich, die Kosten für den Firmenwagen mit Fahrtenbuchmethode einzeln festzuhalten.
Steuertipp: Stellt sich am Ende des Jahres heraus, dass Sie aufgrund der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch einen geringeren Privatnutzungsanteil versteuern müssen, haben sich die Mühen steuerlich für Sie gelohnt. Fahren Sie tatsächlich mit der Ein-Prozent-Regelung steuerlich günstiger, ist das kein Problem. Dann beantragen Sie die Ein-Prozent-Regelung – hier gilt ein Wahlrecht. dhz
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