Vermögen bereits zu Lebzeiten auf seine Angehörigen zu verteilen, ist eine gute Idee. Denn alle zehn Jahre können die vollen Freibeträge zur Schenkungsteuer neu ausgenutzt werden. Doch bei Übertragung eines betrieblichen Grundstücks droht ein Umsatzsteuerrisiko – zumindest dann, wenn das Grundstück innerhalb der letzten zehn Jahre gekauft wurde.
Typischer Fall aus der Praxis:
Unternehmer Huber besitzt ein betriebliches Grundstück, das er vor sechs Jahren für 100.000 Euro zzgl. 19.000 Euro erworben hat. Dieses Grundstück (Wert heute: 120.000 Euro) überträgt er im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf seine Tochter, die ihm das Grundstück anschließend wieder für betriebliche Zwecke vermietet. Bei Herrn Huber bewirkt diese Übertragung umsatzsteuerlich folgendes:
- Die Übertragung ist nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG umsatzsteuerbar.
- Die Übertragung ist jedoch nach § 4 Nr. 9a UStG umsatzsteuerfrei.
- Es liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor.
- Die beim Kauf in Anspruch genommene Vorsteuer ist zu berichtigen, weil sich innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf die umsatzsteuerlichen Verhältnisse geändert haben (Nutzung bisher 100% unternehmerisch – Entnehme umsatzsteuerfrei). Herr Huber muss deshalb 7.600 Euro ans Finanzamt zurückzahlen (Umsatzsteuer beim Kauf 19.000 Euro; pro Jahr 1.900 Euro, 4 Jahre x 1.900 Euro).
