Steuer aktuell Umsatzsteuerprüfung: Rund 25.000 Euro Nachzahlung je Betrieb

Das Bundesfinanzministerium hat eine Statistik veröffentlicht, die nachdenklich macht. Es geht um Umsatzsteuer-Sonderprüfungen der Finanzämter im Jahr 2014. Dabei kam heraus, dass durchschnittlich 25.000 Euro Steuern pro Betrieb nachbezahlt werden mussten. Hier sollten Sie gegensteuern.

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Rund 1.900 Umsatzsteuer-Sonderprüfer kümmerten sich im Jahr 2014 um 89.202 Betriebe und prüften, ob diese umsatzsteuerlich alles richtig gemacht haben. Dabei spielte die Größe des Betriebs keine Rolle. Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung kann auch kleine Handwerksbetriebe, Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Nebenberufs-Selbständige treffen. Geprüft wird, wer umsatzsteuerlich auffällig wird.

Hohe Steuernachzahlungen

Von den geprüften 89.202 Betrieben forderte das Finanzamt nach Abschluss der Prüfung 2,23 Milliarden Euro Umsatzsteuer nach. Das sind rund 25.000 Euro je Betrieb. Diese drohende Steuernachzahlung lässt sich jedoch bestenfalls auf null Euro reduzieren, wenn Handwerksbetriebe das Thema „Vorsteuer und Umsatzsteuer“ zur Chefsache machen.

Zur Chefsache machen bedeutet, dass zusammen mit dem Steuerberater die einzelnen umsatzsteuerlichen Sachverhalte im Unternehmen wie Rechnungsstellung und Vorsteuerabzug beleuchtet werden und eine jeweilige Muster-Vorgehensweise ausgearbeitet werden sollte.

Bestimmten Sie dann mindestens zwei Mitarbeiter, die diese Muster-Vorgehensweisen konsequent überwachen. Dadurch werden umsatzsteuerliche Fehler minimiert und Sie müssen nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung am besten keinen Euro Umsatzsteuer nachzahlen.

Tipp: Eine häufige Fehlerquelle bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sind fehlerhafte Eingangsrechnungen, die nicht alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug enthalten. Hier empfiehlt es sich, die Vorsteuerprüfung nach dem Vier-Augen-Prinzip einzuführen.

Infos dazu finden dazu auch in unserem Ratgeber: Steuer-1x1 für Handwerksbetriebe: Vorsteuer und Umsatzsteuer. Für Infos klicken Sie hier .

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv . dhz