Steuer aktuell: Steuerbescheid ändern Umsatzsteuer: Wie Sie den Betriebsausgabenabzug nachholen

Ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung, gehören die Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt zu den abziehbaren Betriebsausgaben. Doch was passiert, wenn Sie bemerken, dass Sie für das Vorjahr den Betriebsausgabenabzug vergessen haben?

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In diesem Fall gibt es tatsächlich eine Möglichkeit, den betreffenden Einkommensteuerbescheid noch zu ändern, selbst wenn die Einspruchsfrist längst abgelaufen ist. Die Änderungen ist aufgrund einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 Abgabenordnung möglich. Eine offenbare Unrichtigkeit liegt immer dann vor, wenn das Finanzamt einen mechanischen Fehler begeht (Tippfehler, Zahlendreher, vergessene Daten).

Letzte Änderungschance: 31. Dezember 2013

Doch auch die Fehler eines Steuerzahlers können zu Fehlern des Finanzamts werden. Dann nämlich, wenn der Sachbearbeiter im Finanzamt den Fehler des Steuerzahlers bei gewissenhafter Überprüfung der eingereichten Steuererklärungen hätte erkennen müssen.

Beispiel: Handwerkerin Müller reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung ein, in der der Betriebsausgabenabzug für die Umsatzsteuerzahlungen ans Finanzamt vergessen wurde. Der Sachbearbeiter im Finanzamt hätte diesen Fehler bemerken müssen, weil in der Umsatzsteuerjahreserklärung des betreffenden Jahres erkennbar war, dass Umsatzsteuerzahlungen geleistet wurden. Der Steuerbescheid kann somit auch noch Jahre später zu Gunsten des Steuerzahlers geändert werden.

Tipp: Die Änderung des Steuerbescheids nach § 129 AO ist jedoch nur innerhalb der Festsetzungsfrist möglich. Diese Ende vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in der die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde. Beispiel: ESt- und USt-Erklärung 2008 im Jahr 2009 beim Finanzamt eingereicht; letzte Änderungsmöglichkeit 31. Dezember 2013. dhz

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