Geht es um die Umsatzsteuer im Rahmen der Betriebsprüfung, kann das Finanzamt auch zweimal einen Prüfer für ein und dasselbe Jahr vorbeischicken? Versehentlich oder erlaubt?
Normalerweise prüft das Finanzamt eine Steuerart für ein Jahr nur einmal. Doch es gibt tatsächlich Ausnahmen. Denn oftmals schickt das Finanzamt einen Umsatzsteuerprüfer nur, um eine einzige größere Rechnung vor Ort zu kontrollieren. Dann bezieht sich die Prüfung zwar beispielsweise auf das Jahr 2011. Da der Prüfer in diesem Jahr aber nur eine Rechnung oder einen bestimmten Geschäftsvorfall geprüft hat und sonst nichts anderes, kann es in der Praxis durchaus vorkommen, dass zwei verschiedene Prüfer des Finanzamts ein und dasselbe Jahr prüfen.
Vorbehalt der Nachprüfung gibt Aufschluss auf erneute Überprüfung
Ein Indiz dafür, dass ein Jahr, für das bereits ein Umsatzsteuerprüfer geprüft hat, erneut im Rahmen einer Betriebsprüfung in Augenschein genommen werden soll, ist der Vorbehalt im Steuerbescheid des betreffenden Jahres. Wird dieser nach Prüfung 1 nicht aufgehoben, ist vorgesehen, dieses Jahr erneut aufzurollen.
Tipp: Es kann natürlich auch nur ein Versehen sein, dass ein Jahr nach einer Umsatzsteuerprüfung erneut in der Prüfungsanordnung des Finanzamts landet. Fragen Sie nach und weisen Sie darauf hin, dass bereits eine umfangreiche Prüfung stattgefunden hat. Möglicherweise nimmt der Prüfer dann Abstand von einer erneuten Prüfung. dhz
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