Steuer aktuell: Umsatzsteigerung So vermeiden Sie höhere Steuervorauszahlungen

Hatten Sie im Jahr 2014 ein gutes Geschäftsjahr, dürften Sie in den nächsten Wochen Post vom Finanzamt bekommen. Die Finanzämter gleichen nämlich die gemeldeten Umsätze in den Umsatzsteuervoranmeldungen 2013 und 2014 ab. Bei erheblichen Umsatzsteigerungen im Jahr 2014 sollen die laufenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. zur Körperschaftsteuer sowie zur Gewerbesteuer für 2015 angehoben werden.

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Doch gestiegene Umsätze sind nicht immer gleichbedeutend mit gestiegenen Gewinnen. Schickt Ihnen das Finanzamt in den nächsten Wochen also einen Vorschlag zur Erhöhung der laufenden Vorauszahlung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer und zur Gewerbesteuer für 2015 wegen gestiegener Umsätze 2014, können Sie die Vermutung gestiegener Gewinne widerlegen.

Gewinnermittlung 2014 vorziehen

Dass das Finanzamt mit seiner Vermutung falsch liegt, dass gestiegene Umsätze gleichbedeutend mit gestiegenen Gewinnen sind, können Sie durch folgende Nachweis untermauern und damit die Erhöhung der laufenden Vorauszahlungen für 2015 vermeiden :

  • Gewinnermittlung 2014: Ziehen Sie die Gewinnermittlung für 2014 vor und verdeutlichen Sie, dass der Gewinn trotz deutlich höherer Umsätze nicht gewachsen ist. Gründe können höhere Personalkosten sowie betriebliche Investitionen sein.
  • Gewinnkalkulation 2015: Kalkulieren Sie die Umsatz- und Gewinnsituation für 2015. Heben Sie hervor, wie sich 2015 die Einnahmen und Ausgaben für 2015 entwickeln könnten.

Können Sie dem Finanzamt plausibel nachweisen, dass trotz gestiegener Vorjahresumsätze kein höherer Gewinn erwartet wird, wird das Finanzamt von der Anhebung der laufenden Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer und zur Gewerbesteuer 2015 absehen und erst kurz vor Fälligkeit der Vorauszahlungen im vierten Quartal 2015 nochmals nachhaken.

Tipp: Führen die gestiegenen Vorjahresumsätze dagegen tatsächlich zu höheren Gewinnen, kann es passieren, dass das Finanzamt nicht nur die laufenden Vorauszahlungen für 2015 nach oben schraubt, sondern wegen eines vermuteten gestiegenen Gewinns 2014 nachträglich eine 5. Vorauszahlung für 2014 festsetzt. dhz

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