Steuer aktuell Pauschalen für Ehrenamt und Übungsleiter steigen

Der Finanzausschuss hat am 16. Januar 2013 den Regierungsentwurf zur Stärkung des Ehrenamts gebilligt. Danach klettert die Übungsleiterpauschale von jährlich 2.100 Euro auf 2.400 Euro.

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Wer für eine gemeinnützige Organisation tätig ist, kann dadurch in seinem Ehrenamt bis zu 650 Euro pro Monat steuer- und abgabenfrei verdienen. Auf dieses üppige Monatsgehalt kommt man, wenn man einen Minijob auf 450-Euro-Basis mit der Übungsleiterpauschale kombiniert. Dass diese Kombination steuerlich zulässig ist, hat vor Jahren bereits die Minijobzentrale bestätigt.

Ehrenamtspauschale steigt ebenfalls

Nicht nur die Übungsleiterpauschale steigt um 300 Euro im Jahr. Auch die Ehrenamtspauschale erhöht sich von 500 Euro im Jahr auf 720 Euro (Bundestagsdrucksache 17/11316, 17/11632). Eine Kombination von Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale ist leider nicht erlaubt.

Tipp: Die Anhebung der Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2013. dhz

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