Bekommen Sie vom Finanzamt Ihren Einkommensteuerbescheid, sollte dieser diesmal nicht einfach angeheftet werden oder in der nächsten Schublade verschwinden. Prüfen Sie diesmal, ob das Finanzamt versehentlich oder bewusst von dem Erklärten abgewichen ist und deshalb höhere Steuern festgesetzt hat.
Entdecken Sie nämlich einen Fehler, haben Sie noch genügend Zeit, Einspruch einzulegen und einen neuen Steuerbescheid anzufordern. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monate nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Faustformel für Einspruchsfrist: Datum des Steuerbescheids plus drei Tage plus einen Monat. Prüfen Sie den Steuerbescheid nicht und bemerken den Fehler erst nach Ablauf der Einspruchsfrist, gibt es nur noch in Ausnahmefällen die Möglichkeit, den Steuerbescheid ändern zu lassen.
So überprüfen Sie den Steuerbescheid
Erhalten Sie also einen Steuerbescheid, prüfen Sie diesen in folgenden Schritten:
- Schritt 1: Überprüfen Sie, ob das Finanzamt die von Ihnen in der Steuererklärung erklärten Daten abgewichen ist.
- Schritt 2: Wenn ja, werfen Sie einen Blick ins Kleingedruckte auf der letzten Seiten des Steuerbescheids.
- Schritt 3: Ist die Begründung im Kleingedruckten plausibel und erklärt die Abweichung, müssen Sie nichts mehr unternehmen.
- Schritt 4: Steht im Kleingedruckten jedoch nichts zu den Abweichungen, legen Sie umgehend Einspruch ein und bitten um Klarstellung bzw. um Berichtigung.
Tipp: Der Einspruch ist für Sie kostenlos. Sie können diesen auch vorsorglich einlegen, wenn Sie schon heute wissen, dass Sie in den nächsten vier Wochen keine Zeit zur Prüfung des Steuerbescheids haben. Ergibt die nachfolgende Überprüfung keine Unstimmigkeiten, ist der Einspruch wieder zurückzuziehen. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
