Listen zu Ladenschließungen in Baden-Württemberg und Bayern Überblick: Diese Geschäfte bleiben geöffnet, diese müssen schließen

Die Landesregierungen von Bayern und Baden-Württemberg haben Listen der Geschäfte veröffentlicht, die aktuell geöffnet bleiben dürfen. Darunter sind auch die Handwerksberufe aufgelistet. Ein Überblick.

Jessica Schömburg

Für Bayern und Baden-Württemberg gibt es offizielle Listen der Geschäfte, die in der Corona-Krise geöffnet bleiben dürfen und derjenigen, die schließen müssen. In beiden Bundesländern dürfen Augenoptiker geöffent bleiben. - © wemm - stock.adobe.com

Bitte beachten Sie: Da sich die Nachrichtenlage momentan schnell ändert, können wir nicht gewährleisten, dass dieser Text stets aktuell ist. Er gibt – sofern nicht anders vermerkt – den Stand vom März 2020 wieder.

>>> Aktuelle Infos zu den neuen Beschlüssen, die ab 2. November gelten, haben wir hier zusammengefasst.<<<

In einigen Handwerksberufen herrscht nach wie vor Unklarheit, ob die Geschäfte in der Corona-Krise offen bleiben oder nicht. Für Bayern gibt es bereits seit Anfang letzter Woche eine Positivliste der Gewerke, die offen bleiben dürfen. Für Baden-Württemberg hat das Landeswirtschaftsministerium nun auch eine Liste veröffentlicht.

Update: Bitte beachten Sie diese neuen Informationen vom 22. März.

Baden-Württemberg

Diese Geschäfte dürfen geöffnet bleiben (Stand: 20. März 2020):

  • Abhol- und Lieferdienste einschl. solche des Online-Handels
  • Apotheken
  • Augenoptiker
  • Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten
  • Autovermietung, Car-Sharing
  • Bäckereien
  • Banken und Sparkassen
  • Baumärkte
  • Baustoffstandorte
  • Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze (ausschließlich zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen auch zu privaten Zwecken)
  • Bestatter
  • Brennstoffhandel
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
  • Drogerien
  • Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Autoteile- und Zubehörverkauf
  • Fahrradwerkstätten
  • Fahrschulen für LKW
  • Freie Berufe
  • Medizinische Fußpflege (stationär und mobil)
  • Gärtnereien
  • Gartenbaubedarf
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Hofläden
  • Hörgeräteakustiker
  • Kaminkehrer
  • Kfz-Werkstätten
  • Kioske
  • Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteilen usw.
  • Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Metzgereien
  • Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen
  • Personal Trainer, Ernährungsberater und ähnliche Dienstleister in Einzelberatung
  • Poststellen, Postagenturen und Paketstationen
  • Raiffeisenmärkte
  • Reisebüros
  • Sanitätshäuser
  • Schuh- und Schlüsselreparatur
  • Servicestellen von Telekommunikations-unternehmen
  • Spezialisierte Baustoffhändler für Farben, Bodenflächen usw.
  • Stördienste aller Art, insbes. Schlüsseldienste
  • Tankstellen
  • Textilreinigung
  • Tierbedarf
  • Verkauf von Jägereibedarf
  • Verkehrsdienstleistungen aller Art einschl. Taxi
  • Warenlieferung und Montage
  • Waschsalons
  • Wochenmärkte
  • Zeitungen und Zeitschriften 

Diese Geschäfte müssen schließen (Stand: 20. März 2020):

 
  • Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze (eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen auch zu privaten Zwecken erfolgen)
  • Blumenläden
  • Buchhandel
  • Copyshops
  • Fahrradläden (erlaubt bleiben Fahrradwerkstätten)
  • Fahrschulen (erlaubt bleiben Fahrschulen für LKW)
  • Fotostudios
  • Frisöre
  • Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Cafés in Bäckereien, Eisdielen, Bars, Shisha- Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen (erlaubt bleibt der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten)
  • Kfz-Handel
  • Kosmetikstudios
  • Massagestudios
  • Nagelstudios
  • Outlet-Center
  • Piercingstudios
  • Schreibwarenhandel
  • Sonnenstudios
  • Spielwarenhandel
  • Studios für kosmetische Fußpflege
  • Tattoostudios
  • Tourismushotels
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Wein- und Spirituosenhandlungen
Quelle: Wirtschaftministerium Baden-Württemberg 

Bayern

Diese Geschäfte dürfen geöffnet bleiben (Stand: 16. März 2020):

  • Lebensmittelhandel
  • Getränkemärkte
  • Banken
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Optiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Filialen der Deutschen Post AG
  • Tierbedarf
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Reinigungen
  • Online-Handel

Positivliste der Bayrischen Staatsregierung (Stand: 17. März 2020):

  • Brennstoffhandel (Öl, Pellets usw.)
  • Mischbetriebe aller Art, wenn der vom Verbot umfasste Teil des Sortiments nicht überwiegt Mischbetriebe des Handwerks (Betriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen)
  • Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte
  • Einzelhandelsgeschäfte, die Jägereibedarf (Munition) verkaufen
  • Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut etc. sowie Landmaschinenreparatur und Landmaschinenersatzteile
  • Kfz-Werkstätten
  • Ersatzteilhandel
  • Autovermietung
  • Paketstationen
  • Lkw-Fahrschulen
  • Online-Lieferdienste
  • Blumenläden und Gärtnerei (fraglich, siehe oben)
  • Geschäfte mit spezialisierten Baumarktsortimenten wie Farben- oder Bodenfachgeschäfte und Baustoffhandel (fraglich, siehe oben)
  • Großhandel inklusive Lebensmittelgroßhandel
  • Lieferung und Montage von Waren, z.B. Küchen
  • Baustellen, Baugewerbe
  • Kaminkehrer
  • Stördienste aller Art, zum Beispiel Schlüsseldienst
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
  • Verkehrsdienstleistungen aller Art einschließlich Taxi
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe, sofern nicht für private touristische Zwecke
  • Campingbetriebe, soweit nur Dauercamper beherbergt werden
  • betriebliche Tätigkeiten bei geschlossenen Läden oder Geschäften wie zum Beispiel Ladenrenovierung, Training des Personals
  • Fahrradreparatur, Fahrradersatzteilhandel
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf
  • Personal-Trainer bei Einzelstunden
  • Ernährungsberater bei Einzelberatung
  • AOK-Geschäftsstelle
  • Waschsalons
  • Freie Berufe generell (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater)
  • Bestatter

Die Schließung von Läden gilt zumindest vorerst bis zum 30. März 2020.