Nutzt ein Selbständiger zu Hause einen Raum für seine selbständige Tätigkeit, kann er von seinem Gewinn Betriebsausgaben für das häusliche Arbeitszimmer abziehen. Doch das funktioniert nur, wenn der Raum zu den anderen Räumen hin abgeschlossen ist. Der Trick, diesen Raum einem Auftraggeber zu vermieten und somit die Abzugsbeschränkungen zum häuslichen Arbeitszimmer zu umgehen, klappt steuerlich bei Selbständigen leider nicht.
Typischer Fall aus der Praxis: Ein selbständiger Handwerker stellt einen Verwandten als selbständige Schreibkraft an. Der Verwandte nutzt einen Raum zu Hause, der zur Treppe und zum Flur hin offen ist. Da für solche Räume ein Betriebsausgabenabzug ausscheidet, vermietet der Verwandte dem selbständigen Handwerker diesen Raum und der Handwerker überlässt dem Verwandten diesen Raum für seine selbständigen Schreibarbeiten. Der Verwandte erklärt nun Vermietungseinkünfte und zieht von den erhaltenen Mieteinnahmen sämtliche Kosten für den Raum ab. Damit hat er zumindest theoretisch das Abzugsverbot zum häuslichen Arbeitszimmer umgangen. Da die Raumkosten über den Mieteinahmen lagen, verrechnete der Verwandte diese entstehenden Verluste mit seinen gewerblichen Einkünften und sparte sich so Steuern.
Rechnung nicht ohne das Finanzamt machen
Doch sowohl das Finanzamt als auch der Bundesfinanzhof haben dieses Steuersparmodell kaputt gemacht. Denn die Richter stellten fest, dass es sich bei den Mieteinkünften um Einkünfte aus der selbständigen Schreibtätigkeit handelt und dass wegen des Abzugsverbots im Rahmen des häuslichen Arbeitszimmers kein Cent an Ausgaben für den vermieteten Raum abgezogen werden darf (BFH, Urteil v. 13.12.2016, Az. X R 18/12).
Steuertipp: Bei Arbeitnehmern wird die Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber hingegen anerkannt. Somit erzielt ein Arbeitnehmer aus der Vermietung eines Raums seiner Wohnung tatsächlich Vermietungseinkünfte und kann von den Mieteinnahmen seine Raumkosten abziehen. Sind die Raumkosten höher als die Mieteinnahmen, können die Verluste steuersparend mit anderen Einkünften verrechnet werden.
