Steuer aktuell Tipps zum Vorsteuerabzug bei Übernahme einer GmbH

Plant ein Handwerker eine GmbH zu übernehmen, fallen oft hohe Beratungskosten an. Unter bestimmten Umständen steht ihm ein Vorsteuerabzug zu.

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Planen Sie die Übernahme einer bestehenden GmbH, um beim Start in die Selbständigkeit Haftungsrisiken zu minimieren und um einen vorhandenen Kundenstamm zu übernehmen, haben Sie keinen Vorsteuerabzug aus den Gründungskosten, wenn es sich bei der GmbH um eine Ein-Mann-GmbH bzw. um eine Ein-Frau-GmbH handelt. Eine fragwürdige Ansicht, die der Bundesfinanzhof nun leider bestätigte.

Planen Sie die Gründung einer Ein-Mann-GmbH und lassen sich dazu im Vorfeld von einem Unternehmensberater oder von einem Steuerberater unterstützen, steht Ihnen aus den Rechnungen über Beratungsleistungen kein Vorsteuerabzug zu. Ein Vorsteuerabzug wäre nur erlaubt, wenn der Gesellschafter ein Wirtschaftsgut erwirbt, um dieses umgehend auf die GmbH zu übertragen. Da eine Beratungsleistung jedoch nicht auf die GmbH übertragbar ist, scheidet ein Vorsteuerabzug aus (BFH, Urteil v. 11.11.2015, Az. V R 8/15).

Vorsteuerabzug bei Gründung von Einzelunternehmen oder Mehr-Gesellschafter-GmbH möglich

Beispiel: Arbeitnehmer Hans Müller plant den Kauf einer GmbH, mit der er später seine Handwerkerleistungen anbieten möchte. Er lässt sich zuvor von einem Rechtsanwalt beraten. Die Rechnung über die Beratungsleistungen lautet über 1.000 Euro zzgl. 190 Euro Umsatzsteuer. Hans entscheidet sich nach der Beratung gegen den Kauf der GmbH. Folge: Hans steht aus den Beratungsleistungen keine Vorsteuererstattung zu.

Variante: Hätte Hans sich zum Kauf des GmbH-Anteils entschieden, hätte er trotzdem keinen Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Rechtsanwalts gehabt.

Tipp: Anders zu beurteilen ist dieser Sachverhalt, wenn sich ein Handwerker als Einzelunternehmer selbständig machen möchte oder wenn eine GmbH zusammen mit anderen GmbH-Gesellschaftern gegründet werden soll. Hier gilt steuerlich Folgendes:

  • Gründung Einzelunternehmen: Hier steht dem Gründer in spe ein Vorsteuerabzug zu, egal ob es letztendlich zur Gründung kommt oder nicht.
  • Gründung Mehr-Gesellschafter-GmbH: Schließen sich mehrere Personen zusammen, um eine GmbH zu gründen, besteht bis zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister eine Vorgründungsgesellschaft. Diese kann den Vorsteuerabzug geltend machen. dhz
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