Neue staatliche Haltungskennzeichnung Tierhaltungskennzeichnung kommt erst 2026

Das staatliche Tierhaltungslogo wird verschoben. In Fleisch- und Wursttheken muss Schweinefleisch erst ab März 2026 die neue Tierhaltungskennzeichnung bekommen. Eigentlich war der Start im August 2025 vorgesehen. Der Deutsche Fleischer-Verband zeigt sich skeptisch.

Tierhaltungskennzeichnung
Die neue staatliche Tierhaltungskennzeichnung soll erst ab März 2026 verpflichtend werden. - © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Die Länderbehörden, die die neue Tierhaltungskennzeichnung kontrollieren müssen, sollen mehr Zeit bekommen. Denn noch sind sie nicht ausreichend darauf vorbereitet, schon ab August 2025 das neue fünfstufige Logo mit in der amtlichen Überwachung der Betriebe zu überprüfen. Damit wird auch den Lebensmittelunternehmern mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Das hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) angekündigt und als neue Übergangsfrist den 1. März 2026 genannt.

Die Länder hatten sich für eine Verschiebung starkgemacht. Das Bundeskabinett hat dies aufgenommen und nun hat auch der Bundestag über ein Änderungsgesetz des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes abgestimmt. Denn das Gesetz ist bereits in Kraft und sieht eigentlich vor, dass die Tierhaltungskennzeichnung bis August 2025 umgesetzt ist. Mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gilt jetzt die neue Frist März 2026.

Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen

Ab März 2026 haben dann auch handwerkliche Fleischereien Pflichten, die Kennzeichnung von ihren Lieferanten bzw. den landwirtschaftlichen Tierhaltern einzufordern und dann auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels anzubringen. Grundsätzlich gilt sie im ersten Schritt für frisches Schweinefleisch – verpackt im Supermarkt oder unverpackt an der Frischetheke. Die Tierhalter müssen Angaben dazu an die jeweilige Landesbehörde melden und auch beim Verkauf an die Händler weitergeben. Diese müssen die Tierhaltungskennzeichnung dann an den Produkten anbringen.

Die Kennzeichnung unterscheidet fünf verschiedene Haltungsformen:

  • Stall
  • Stall+Platz
  • Frischluftstall
  • Auslauf/Weide
  • Bio

Sie soll mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen. Als übergeordnetes Ziel nennt die Bundesregierung, dass die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest gemacht werden solle. Dazu gehört auch, dass mehr Augenmerk auf das Tierwohl gelegt wird, dass das Tierschutzrecht angepasst wird und dass der Umbau von Ställen gefördert werden soll.

Tierhaltungskennzeichnung ein Fortschritt? – Fleischer-Verband ist skeptisch

Ob auf diesem Weg, eine neue Kennzeichnung helfen kann, bezweifelt der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) allerdings und sieht es skeptisch, damit neue bürokratische Pflichten für die Betriebe zu schaffen. Schon als die Diskussion um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz startete, mahnte der DVF, dass damit regionale Strukturen gefährdet werden könnten. Außerdem sind keine Ausnahmen für kleine Betriebe oder unverpackte Ware im Gesetz vorgesehen.

Dass es jetzt zu einer Verschiebung kommt, liegt aus Sicht des Verbands auch daran, dass Zuständigkeiten und Details zur Umsetzung der Kennzeichnung noch nicht geklärt seien. So sei auch der tatsächliche Aufwand der Kennzeichnung in den Unternehmen des Fleischerhandwerks derzeit noch nicht final abzusehen. Im Gespräch ist demnach noch eine Flexibilisierung für bestimmte Konstellationen, wie zum Beispiel ein Aushang bei der Herkunft ausschließlich aus einer Haltungsform. Auf Anfrage teilt der DFV deshalb mit: "In handwerklichen Fleischereien steht auch weiterhin die Übermittlung sämtlicher Informationen zu den Rohstoffen und Produkten über das persönliche Kundengespräch an der Theke im Fokus. Eine zusätzliche Kennzeichnung in der Theke hat daher keinen Mehrwert."

Er sieht auch die Debatte um Tierschutzstandards kritisch und erklärt, dass eine grundsätzliche Anpassung des Tierschutzrechtes auf EU-Ebene für erforderlich sei, wenn denn eine Verbesserung der Haltungsbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren angestrebt werde. jtw