Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch wird erst 2027 zur Pflicht. Der Start des neuen staatlichen Logos ist erneut verschoben worden. Um die Praxis zu vereinfachen und auch Importware einzubeziehen, soll nachgebessert werden. Der Deutsche Fleischer-Verband bringt Forderungen ein.

Die neue staatliche Tierhaltungskennzeichnung kommt schrittweise und gilt erst einmal nur für Schweinefleisch. Viele Regularien stehen dahinter, bis die neuen Kennzeichungsvorgaben greifen können. Verbunden damit sind auch bürokratische Pflichten, die nun schon zum zweiten Mal zu einer Verschiebung führen. Der bereits einmal per Gesetz auf den 1. März 2026 verschobene Start der Kennzeichnungspflicht ist Ende des Jahres 2025 weiter auf den 1. Januar 2027 verlegt worden. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Zum 1. Juli 2027 soll das verpflichtende Logo demnach zusätzlich auch für die Außer-Haus-Verpflegung in Restaurants und Gaststätten greifen.
Tierhaltungskennzeichnung wird nachgebessert
Das von der Ampel-Koalition 2023 per Gesetz beschlossene Logo soll beim Fleischkauf mehr Klarheit über die Bedingungen in Ställen bringen. Eigentlich war die Einführung zum 1. August 2025 vorgesehen, doch auch damals stieß das Vorhaben auf Kritik. Ein stark steigender Aufwand für diejenigen, die die Kennzeichnung in der Praxis umsetzen sollen, wurde befürchtet.
Vorgesehen ist ein System mit fünf Kategorien von der Stufe "Stall" mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu "Bio" für inländische Erzeugnisse. Doch wer die Tierhaltungskennzeichnung wann für welche Produkte konkret umsetzen muss, ist noch immer nicht abschließend geklärt und soll nun erneut diskutiert werden.
So erklärte der SPD-Fachpolitiker Jens Behrens, als die neuen Pläne für eine Umsetzung 2027 bekannt wurden: "Die Verschiebung ist kein Aufschub, sondern ein Auftrag." Die Kennzeichnung werde besser, verständlicher und praxistauglicher. Sie werde sehr präsent auf der Vorderseite der Verpackung bleiben. "Auch wer in der Kantine oder im Restaurant isst, hat das Recht zu wissen, wie die Tiere gehalten wurden." Diese vorgesehene Erweiterung der Kennzeichnung ist Teil der Neuauflage der Tierhaltungskennzeichnung, die jetzt erarbeitet wird.
Wirtschaft wird bei der Neugestaltung einbezogen
"Wir reformieren als Koalition die Kennzeichnung grundlegend", bestätigte auch Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU). Es gehe um eine praxistaugliche und bürokratiearme Lösung. Das Verschieben des Inkrafttretens gebe Zeit, um die Frage einer Kennzeichnung auch für ausländische Ware und in der Außer-Haus-Verpflegung zu gestalten. Bei der Neugestaltung solle die Land- und Ernährungswirtschaft eng eingebunden werden.
Das nimmt der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) zum Anlass, auf praxistaugliche Regelungen besonders für die kleinen Betriebe hinzuweisen. Denn Ausnahmen nach Betriebsgrößen sind derzeit nicht geplant. Die erneute Verschiebung begrüßt der Verband und teilt der Deutschen Handwerks Zeitung auf Anfrage mit, dass es nun um eine bürokratiearme Umsetzung gehe, die im Alltag der handwerklichen Fleischereien funktioniere. Der Verband setzt sich für eine vereinfachte Kennzeichnung ein – etwa über einen Aushang im Laden. "Außerdem muss man die besondere Stärke des Fleischerhandwerks, Kundinnen und Kunden im persönlichen Verkaufsgespräch zu informieren, angemessen berücksichtigen", erklärt Daniela Pewny, die Leiterin des Hauptstadtbüros des DFV.
Besonders wichtig für einen gerechten Wettbewerb sei auch das Ziel der Neufassung, dass auch importierte Ware wirksam in die Kennzeichnung einbezogen wird. "Man müsse verhindern, dass die Regelung durch ein Ausweichen auf andere Herkünfte umgangen wird", sagt Pewny. Ihr zufolge ist bislang allerdings weitgehend offen, wie eine solche Einbindung rechtssicher gestaltet werden kann, ohne EU-rechtliche Grenzen zu verletzen. Dieses Grundproblem müsse zunächst gelöst werden, bevor weitere Ausweitungen in Angriff genommen werden.
Probleme sieht der Verband zudem noch bei den Plänen, die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Produkte bereits im ersten Schritt einzuplanen. Das könnte die Einführung eines funktionsfähigen Systems erheblich verkomplizieren, erklärt die Verbandsvertreterin. Der DFV setzt sich daher dafür ein, zunächst die Grundlagen zu klären und die Umsetzung in den Betrieben realistisch vorzubereiten.
Schon seit 2019 gibt es in den Kühltheken eine freiwillige eigene Kennzeichnung der großen Supermarktketten. Das Siegel mit dem Aufdruck "Haltungsform" umfasst Fleisch von Schweinen und auch schon von Rindern und Geflügel. Die neue staatliche Tierhaltungskennzeichnung soll im Gegensatz zu dieser Regelung aber verpflichtend sein.
Fleischverkauf: Der Markt bestimmt
Bundesagrarminister Alois Rainer sagte zum jetzigen Beschluss, dass es nun entscheidend sei, dass keine unverhältnismäßige Bürokratie entstehe, insbesondere für kleinere Betriebe. Deshalb sei es ihm wichtig, mit allen Beteiligten der Branche Wege zu finden, wie die Kennzeichnung künftig aussehen soll. Er möchte sie auf jeden Fall für die Gastronomie ausweiten. Außerdem soll die Tierhaltungskennzeichnung auch Ware aus dem Ausland einbeziehen. Rainer äußerte sich dazu allerdings vorsichtig. "Mir ist es ernst damit, Vorschläge nach Möglichkeit auch aufzugreifen. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es rechtlich schwierig ist. Es liegen Gutachten vor, die eine Umsetzung unterschiedlich bewerten. Diese werden derzeit sorgfältig geprüft."
Wichtig seien Tierhaltern auch umfassendere Möglichkeiten zum Herabstufen ("Downgrading"), wenn etwa Fleisch aus einer tiergerechteren Haltungsform nicht genug Absatz finde, weil gerade viel am Markt ist. "Dann kann es auch in einer niedrigen Haltungsform zu einem günstigeren Preis verkauft werden", sagte Rainer. Der Minister bekräftigte seine Absage an Preisaufschläge bei Fleisch, um den Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards mitzufinanzieren und Bauern nicht allein auf Kosten sitzenzulassen.
Mit Material von dpa