Ein LKW parkt falsch auf dem Weg zur Arbeit. Es kommt zur Schlägerei. Können die dabei erlittenen Verletzungen als Arbeitsunfall geltend gemacht werden? Diese Frage hat das Sozialgericht Berlin in einem Urteil beantwortet.
Ärger auf dem Arbeitsweg? Wer sich unterwegs zu einem beruflichen Termin prügelt, ist nicht unfallversichert. Angestellte können entsprechende Verletzungen nicht als Arbeitsunfall angeben, entschied das Sozialgericht Berlin in einem Urteil (Az.: S 98 U 50/21), auf das das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" hinweist.
Im konkreten Fall ging es um einen Bauleiter, der in eine Schlägerei mit einem Falschparker geriet. Zum Streit kam es, weil ein Laster die Einfahrt zum Betriebsgelände des Bauleiters versperrte.
Der Lkw-Fahrer beleidigte den Mann laut Gericht als "egoistisches Arschloch". Daraufhin wollte der Beschimpfte mit dem Fahrer diskutieren, statt wie geplant in sein Auto zu steigen und zum nächsten Arbeitstermin zu fahren. Bei dem gewaltsamen Konflikt erlitt er einen Bruch im Gesicht und musste operiert werden.
Verletzungen durch Schlägerei sind Privatsache
Die Unfallversicherung sah darin keinen Arbeitsunfall, genauso wie das Berliner Sozialgericht. Die Auseinandersetzung habe nicht auf einem versicherten betrieblichen Weg stattgefunden, so das Urteil. Zwar sei der Bauleiter auf einem Arbeitsweg gewesen, als er vom Betriebsgelände zu seinem Auto ging. Er habe diesen Betriebsweg jedoch verlassen, als er nach den Beleidigungen des Lkw-Fahrers nicht ins Auto stieg, um ihn zur Rede zu stellen.
"Es ist anerkannt, dass insbesondere das Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Betriebswegen nicht der betrieblichen Tätigkeit dient", teilte Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit. Daraus entstehende Verletzungen seien privat. dpa
