Nach einer Betriebsprüfung des Finanzamts gibt es häufig lange Gesichter in Handwerksbetrieben. Der Prüfer hat viele Fehler aufgedeckt, die zwar zu beheben sind, jedoch zu erheblichen steuerlichen Unsicherheiten führen. Eine Möglichkeit, diese Unsicherheiten zu beseitigen, ist die Unterzeichnung einer tatsächlichen Verständigung.
Um Ihnen zu zeigen, wann sich in der Praxis nach einer Betriebsprüfung des Finanzamts steuerliche und finanzielle Unsicherheiten ergeben können, eignet sich der folgende Praxisfall.
Typischer Fall aus der Praxis
Im Rahmen einer Betriebsprüfung deckt der Prüfer Mängel bei der Kassenführung und bei der betrieblichen und privaten Nutzung von Gegenständen auf. Folge sind Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn mit Steuernachzahlungen von 5.000 Euro pro Jahr. Geprüft wurden die Jahre 2011 bis 2013. Das Risiko für den geprüften Handwerker: Es könnte nun ein neuer Prüfer für die Jahre ab 2014 kommen, die Sachverhalte noch einmal aufgreifen, noch strenger schätzen und damit deutlich höhere Steuernachzahlungen festsetzen.
Tatsächliche Verständigung bringt Sicherheit
Um dieses Risiko auszuschließen, können sich das Finanzamt und der Handwerker auf eine „tatsächliche Verständigung“ einigen. Darin wird festgelegt, wie die strittigen Sachverhalte beispielsweise in den Jahren 2014 bis 2016 behandelt werden. Das bringt zum einen steuerliche und finanzielle Sicherheit und hält das Finanzamt zudem möglicherweise ab, für die Steuerjahre 2014 erneut eine Betriebsprüfung anzuordnen.
Eine tatsächliche Verständigung, an die das Finanzamt und der Handwerksbetrieb gebunden sind, ist immer dann sinnvoll und zulässig, wenn es sich bei steuerlichen Feststellungen um Schätzungen oder um Fragen zur Bewertung, Beurteilung oder Beweiswürdigung handelt. dhz
Steuertipp
Die tatsächliche Verständigung sollte jedoch keine Dauerlösung, sondern nur eine Übergangsregelung darstellen. Deckt das Finanzamt also Mängel auf, sollten Sie an der Behebung dieser Mängel arbeiten. Bis zur Umsetzung der vom Finanzamt geforderten Kriterien für bestimmte Sachverhalte, ist die tatsächliche Verständigung jedoch eine gute Sache – für beide Seiten.
