Steuer aktuell Strafverteidigungskosten einer GmbH: Welches Vorsteuerrisiko besteht?

Übernimmt eine GmbH die Strafverteidigungskosten für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, dürfte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs dazu führen, dass die Finanzämter den Vorsteuerabzug aus den Strafverteidigungskosten künftig generell streichen. Der Grund dafür ist, dass die übernommenen Kosten nicht im Zusammenhang mit der Erzielung von Umsätzen der GmbH stehen.

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Der Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder für andere natürliche Personen scheidet nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs selbst dann aus, wenn die GmbH zivilrechtlich dazu verpflichtet ist, die Kosten für die Verteidigung der Interessen ihrer Organe in einem Strafverfahren zu übernehmen (EuGH, Urteil v. 21.2.2013, Az. Rs. C-104/12).

Den Vorsteuerabzug retten

Betreffen die Anwaltsdienstleistungen für die Strafverteidigung sowohl die GmbH als auch eine natürliche Personen, sollte darauf geachtet werden, dass der Rechtsanwalt zwei verschiedene Rechnungen an die GmbH stellt. Somit ist klar, in welcher Höhe ein Vorsteuerabzug möglich ist und das Finanzamt muss den Vorsteuerabzug nicht schätzen.

Tipp: Versuchen Sie, bei von der GmbH übernommenen Strafverteidigungskosten einen Zusammenhang der Kosten mit den Geschäften der GmbH herbeizuführen. Das wäre der Fall, wenn Kunden wegen der bekannten strafrechtlichen Probleme des Gesellschafter-Geschäftsführers mit der Stornierung von Aufträgen bei der GmbH drohen. Hier lässt das Finanzamt dann möglicherweise wenigstens einen anteiligen Vorsteuerabzug zu. dhz

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