Wer mit seiner Einkommenssteuererklärung für das vergangene Jahr sehr früh dran ist, wird trotzdem auf einen Bescheid vom Finanzamt warten müssen. Die Ämter müssen meist bis März auf die elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten von Arbeitgebern und anderen Institutionen warten. Diese haben für die Übermittlung bis zum 28. Februar Zeit.

Auch wenn die Datenübermittlungen für die Einkommenssteuererklärungen heute elektronisch vorstatten gehen, ist die Bearbeitung meist nicht schneller. Häufig können die Finanzämter damit nicht vor März beginnen. Erst dann liegen der Steuerverwaltung erforderliche, von Dritten elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten vor. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern hin.
Noch Zeit bis Ende Februar
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis 28. Februar Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Steuerdaten elektronisch zu übermitteln. Das betrifft etwa Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die bundesweit an eine zentrale Stelle übermittelten Daten müssen anschließend aufbereitet und den Finanzämtern in den Bundesländern zugeordnet werden, damit sie bei der Veranlagung berücksichtigt werden können. Sind die Daten noch nicht vorhanden, kann die Steuererklärung nicht bearbeitet werden. dapd