Welche neuen Steuerurteile werden aktuell diskutiert, was sind die neuen Steuerspartrends, wie können Steuerzahler dem Finanzamt ein Schnäppchen schlagen? Die Steuernews im Überblick.
Zum Thema Steuern gibt es beinahe täglich Urteile und Verwaltungsanweisungen. Zudem weisen immer findige Steuerexperten auf neue Steuerspartrends hin, mit denen Steuerzahler dem Finanzamt ein Schnäppchen schlagen können. Hier einige dieser derzeit am häufigsten diskutierten Steuernews im Kurzüberblick.
Musterprozess: Verkauf einer Lebensversicherung
Mussten Sie eine vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren mit Verlust verkaufen, dürfen Sie diese Verluste steuerlich nicht geltend machen. Verkaufen Sie die Lebensversicherung dagegen vor Ablauf von 12 Jahren mit Gewinn, besteuert das Finanzamt die in diesem Gewinn steckenden Zinsen. Zur Frage, ob Verluste doch steuerlich anerkannt werden müssen, laufen zur Zeit zwei Musterprozesse beim Bundesfinanzhof (BFH, Az. VIII R 38/15 und VIII R 25/14).
Fristverlängerung in Nordrhein-Westfalen
Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen, die keinen Steuerberater haben und ihre Steuererklärung auf elektronischem authentifiziert als Finanzamt übermitteln, müssen ihre Einkommensteuererklärung 2015 ausnahmsweise erst am 1.8.2016 ans Finanzamt übermitteln (FinMin Düsseldorf, PM v. 11.5.2016).
Unfallkosten neben der Entfernungspauschale abziehbar
Aus Billigkeitsgründen dürfen Arbeitnehmer, die mit ihrem Privat-Pkw auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall verursachen und nicht betrunken waren, die selbst getragenen Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als steuersparende Werbungskosten geltend machen (Bundestag-Drucksache 18/8523 v. 20.5.2016, Antwort auf Frage 50).
Sensationsurteil zu Umzugskosten
Ein Arbeitnehmer kann für Umzugskosten normalerweise nur Werbungskosten geltend machen, wenn er sich durch dem Umzug täglich eine Stunde Fahrtzeit zur Arbeit spart (= beruflicher Umzug). Eine völlig neue Möglichkeit eröffnet das Finanzgericht Köln. Musste ein Arbeitnehmer bisher öffentliche Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzen und kann nach dem Umzug in wenigen Minuten zu Fuß in die Arbeit gehen, liegt ein beruflicher Umzug vor und der Arbeitnehmer kann dem Finanzamt Werbungskosten im Zusammenhang mit diesem Umzug präsentieren (FG Köln, Urteil v. 24.2.2016, Az. 3 K 3502/13).
Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv.
