Sie möchten sich einen Kurzüberblick über interessante Steueränderungen, Urteile, Trends und Anweisungen verschaffen. Dann sind Sie hier genau richtig. Hier die interessanten Steuerinfos der vergangenen Woche.
Erbschaft: Antragswahlrecht prüfen
Haben entweder der Verstorbene, noch der Erbe einen Wohnsitz in Deutschland, wird die Erbschaftsteuer in Deutschland nur für in Deutschland gelegene Grundstücke und für deutsches Betriebsvermögen fällig. Der Freibetrag beträgt dann 2.000 Euro. Sie können nach § 2 Abs. 3 ErbStG jedoch einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Welche steuerlichen Konsequenzen das hat – eben nicht nur positive –, erläutern gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.3.2012.
Betriebsausgaben für Gewerbesteuer: Musterprozess
Wird die Gewerbesteuer für Sie seit 2008 ganz oder teilweise zum Kostenfaktor, sollten Sie Einspruch einlegen. Hintergrund: Für die Jahre ab 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe vom Gewinn abgezogen werden. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren (Az. I R 21/12).
Ehrenamt: Kostenlose Broschüre mit Steuertipps
Sie haben Fragen zur steuerlichen Behandlung eines Ehrenamts? Dann hilft ihnen möglicherweise ein Blick in die Neuauflage der Broschüre „Steuertipps für ehrenamtlich Tätige“ des Finanzministeriums Brandenburg (kostenlos hier abrufbar). dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
