Sie möchten sich einen Kurzüberblick über interessante Steueränderungen, Urteile, Trends und Anweisungen verschaffen. Dann sind Sie hier genau richtig. Hier die interessanten Steuerinfos der vergangenen Woche.
Kostenlose Broschüre "Steuertipps für ehrenamtlich Tätige"
Sind Sie ehrenamtlich engagiert, sind die Zahlungen an Sie bestenfalls komplett steuerfrei. Welche Besonderheiten, Freibeträge und Steuerstrategien das Ehrenamt bietet, hat das Ministerium der Finanzen Brandenburg in einer Broschüre zusammengefasst, die Sie kostenlos hier abrufen können.
Arbeitszimmerkosten: Kosten für Küche, Bad und Diele sind tabu
Nutzen Sie ein häusliches Arbeitszimmer und das Finanzamt lässt die Kosten dafür als Betriebsausgaben zum Abzug zu, dürfen nur die anteilig auf diesen betrieblich genutzten Raum entfallenden Kosten abgezogen werden. Nicht abziehbar sind dagegen anteilige Kosten für Bad, Diele oder Küche (FG Düsseldorf, Urteil v. 6.2.2012, Az. 7 K 87/11 E).
Keine Hinweispflicht auf Einspruch per Mail
Fehlt in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Steuerbescheid der Hinweis auf die Möglichkeit, auch per E-Mail Einspruch einlegen zu können, ist die Rechtsbehelfsbelehrung nicht unwirksam. Folge: Die Einspruchsfrist beträgt danach einen Monat und nicht ein ganzes Jahr (FG Münster, Beschluss v. 6.7.2012, Az. 11 V 1706/12 E). dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .
