Steuer aktuell Steuertipp: Wehren Sie sich gegen Aussetzungszinsen

Sind Sie mit einem Einspruch und einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gehen einen Steuerbescheid vorgegangen und der Streit geht verloren, kann das richtig teuer werden. Das Finanzamt berechnet Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat. Doch Gegenwehr lohnt sich.

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Seit der Finanzkrise betragen die Leitzinsen zwischen 0 Prozent und 1 Prozent. Da stellt sich natürlich die Frage, ob sich das Finanzamt mit Zinsen von 6 Prozent pro Jahr auf Steuernachforderungen, auf die während des Einspruchsverfahrens verzichtet wird, verfassungsrechtlich korrekt verhält? Ob das der Fall ist, muss nun der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren klären (BFH, Az. V B 36/15).

Werden Sie Trittbrettfahrer bei Musterprozess

Haben Sie im Einspruchsverfahren nicht Recht bekommen und müssen neben der Steuerzahlung noch 0,5 Prozent Aussetzungszinsen pro Monat ans Finanzamt überweisen, sollten Sie gegen die Zinsfestsetzung Einspruch einlegen und mit Hinweis auf das beim BFH anhängige Verfahren Einspruch einlegen. Der Vorteil für Sie als Trittbrettfahrer: Sie müssen keine Kosten für einen Rechtsstreit tragen. Sollte der BFH zu Ihren Gunsten entscheiden, bekommen Sie die zu hoch angesetzten Zinsen zurück erstattet.

Verhaltensknigge im Einspruchsverfahren

Befinden Sie sich aktuell in einem Einspruchsverfahren, weil Sie sich vom Finanzamt ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Ist der Sachverhalt zu 100 Prozent klar und Ihr Steuerberater erkennt, dass Sie auf jeden Fall Recht bekommen, können Sie auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Denn fällt die strittige Steuer nach erfolgreichem Einspruchsverfahren weg, fallen auch keine Aussetzungszinsen an.
  • Ist allerdings nicht zu 100 Prozent klar, dass das Finanzamt Ihnen im Einspruchsverfahren Recht geben wird, sollten Sie die Finger von der Aussetzung der Vollziehung lassen und besser bezahlen. Nur so verhindern Sie im Falle einer Niederlage im Einspruchsverfahren die Zahlung von hohen Zinsen ans Finanzamt. dhz