Im Februar 2012 stehen wieder zahlreiche Steuertermine an, die für Sie als Unternehmer wichtig sind. Hier ein Überblick, welche Rechte und Pflichten Sie kennen sollten.
- 10. Februar 2012: Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2012 (bei Dauerfristverlängerung (Dezember 2011)
- 10. Februar 2012: Bei monatlicher Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung muss bis spätestens 10. Februar ein Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt und die Sondervorauszahlung von 1/11 der Zahllast 2011 überwiesen werden.
- 10. Februar 2012: Abgabe der Lohnsteueranmeldung für Januar 2012
- 15. Februar 2012: Gewerbesteuervorauszahlungen müssen geleistet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie auch noch einen Herabsetzungsantrag beim Finanzamt stellen.
- 27. Februar 2012: Abgabe der Zusammenfassenden Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
- 28. Februar 2012: Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerbescheinigungen 2011 ihrer Mitarbeiter ans Finanzamt übermitteln
