Steuer aktuell für Februar 2012 Alle Steuertermine auf einen Blick

Im Februar 2012 stehen wieder zahlreiche Steuertermine an, die für Sie als Unternehmer wichtig sind. Hier ein Überblick, welche Rechte und Pflichten Sie kennen sollten.

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  • 10. Februar 2012: Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2012 (bei Dauerfristverlängerung (Dezember 2011)
  • 10. Februar 2012: Bei monatlicher Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung muss bis spätestens 10. Februar ein Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt und die Sondervorauszahlung von 1/11 der Zahllast 2011 überwiesen werden.
  • 10. Februar 2012: Abgabe der Lohnsteueranmeldung für Januar 2012
  • 15. Februar 2012: Gewerbesteuervorauszahlungen müssen geleistet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie auch noch einen Herabsetzungsantrag beim Finanzamt stellen.
  • 27. Februar 2012: Abgabe der Zusammenfassenden Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
  • 28. Februar 2012: Arbeitgeber müssen die Lohnsteuerbescheinigungen 2011 ihrer Mitarbeiter ans Finanzamt übermitteln
Tipp: Bei der Umsatzsteuervoranmeldung und der Lohnsteueranmeldung ist bei der Zahlung zu beachten, dass diese spätestens am 13. Februar erfolgt. Andernfalls entstehen Säumniszuschläge von einem Prozent je angefanfenen Monat. dhz