Steuerhinterzieher bekommen auch künftig die Chance, beim Finanzamt reinen Tisch zu machen und dabei straffrei zu bleiben. Doch am 30. April 2014 haben sich das Bundesfinanzministerium und die Länder zu schärferen – und teureren – Regeln zur Selbstanzeige geeinigt. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Bernhard Köstler

Dass diese geplanten Änderungen zur strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung von der Finanzverwaltung aktuell so medienwirksam inszeniert werden, obwohl die Verschärfungen erst zum 1. Januar 2015 vorgesehen sind, hat natürlich System. Denn schon beim Ankauf von Steuersünder-CDs hat sich herausgestellt, dass alleine der Hinweis auf den geplanten Kauf der Steuersünder-CD zur Hysterie bei reuigen Steuersündern und zu unzähligen Selbstanzeigen aus Angst vor Entlarvung geführt hat.
Höhere Strafzuschläge und umfangreichere Offenlegungsregeln
Die Finanzbehörde Hamburg weist darauf hin, dass sich das Bundesfinanzministerium und die Länder darauf geeinigt haben, dass Steuerhinterzieher im Rahmen einer Steuerhinterziehung mehr Jahre als bisher offen legen müssen und dass höhere – neuerdings gestaffelte – Strafzuschläge zu zahlen sind, damit die gewünschte Straffreiheit der Selbstanzeige eintritt.
Strafzuschläge
Bisher musste im Rahmen einer wirksamen Selbstanzeige bei einer Steuerhinterziehung ab 50.000 Euro ein Strafzuschlag von fünf Prozent ans Finanzamt überwiesen werden. Ab 1. Januar 2015 sollen folgende Strafzuschläge, gestaffelt nach der Höhe der hinterzogenen Steuern, ans Finanzamt bezahlt werden:
| Höhe der hinterzogenen Steuern | Strafzuschlag |
| 25.000 Euro bis 100.000 Euro | 10 Prozent |
| Mehr als 100.000 Euro bis 1 Million Euro | 15 Prozent |
| Mehr als 1 Million Euro | 20 Prozent |
Zeitraum: Genügt es nach bisherigem Recht, dass der Steuersünder seine Vergehen der letzten fünf Jahren offenlegt, soll die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige ab 1. Januar 2015 nur erreicht werden, wenn dem Finanzamt die Steuersünden der vergangenen zehn Jahre gebeichtet werden.
Geplante Änderungen so gut wie beschlossen
Nach Informationen der Finanzbehörde Hamburg sollen diese geplanten Verschärfungen zur Selbstanzeige auf der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister am 9. Mai 2014 bestätigt werden. Die Bestätigung scheint nur eine Formalie zu sein, weil die Finanzministerkonferenz diese Eckpunkte bereits Ende März in dieser Form beschlossen hat.
Praxis-Tipp: Wer beim Finanzamt aus welchen Gründen auch immer reinen Tisch machen möchte und dazu eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen möchte, sollte bis Ende 2014 aktiv werden, aber nie im Alleingang. Hier ist professionelle Hilfe eines spezialisierten Steuerberaters oder Rechtsanwalts angesichts der zahlreichen Hürden und Vorgaben zur Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung dringend empfehlenswert.
Ausführliche Steuerinformationen zur Selbstanzeige sowie einen Verhaltensknigge finden Interessierte im DHZ-Merkblatt "Steuer 1x1 zur Selbstanzeige "