Steuer aktuell Selbstanzeige: Auf Details achten

Seit den Selbstanzeigen mehrerer Prominenter ist das Thema "strafbefreiende Selbstanzeige" in aller Munde. Diskussionen um Steuersünden, die sonst nur hinter vorgehaltener Hand geführt wurden, werden seitens der Finanzverwaltung offen und "laut" diskutiert und treibt die Zahl der Selbstanzeigen an.

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Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass die Finanzminister der Länder sich zwar für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige ausgesprochen haben. Die Voraussetzungen, um die Strafffreiheit zu erlangen, sollen jedoch verschärft werden. Details sind zwar noch nicht spruchreif, doch die folgenden Verschärfungen wurden bereits bekannt:

  • Der Berichtigungszeitraum bei einer einfachen Steuerhinterziehung von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert. Straffreiheit tritt danach nur ein, wenn also für zehn Jahre alle Steuersünden lückenlos aufgedeckt werden.
  • Der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung soll erhöht werden.

Wann die Verschärfungen in Kraft treten weiter unklar

Wann diese Verschärfungen erstmals gelten sollen, ist ebenso ungewiss, wie die Definitionen, wann eine einfache und wann eine schwere Steuerhinterziehung vorliegt. Doch die öffentliche Diskussion zur Selbstanzeige hat natürlich System. Denn allein schon die Diskussion führt meist dazu, dass tausende Steuersünder eine Selbstanzeige beim Finanzamt einreichen.

Tipp: Wer wegen bewusster oder unbewusster Steuerhinterziehung reinen Tisch machen möchte, sollte unabhängig von anstehenden Verschärfungen stets einen versierten Steuerberater für die Erstellung einer Selbstanzeige hinzuziehen. Nur er kann letztlich dafür sorgen, dass die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige tatsächlich eintritt. dhz

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