Wer bis zum Jahreswechsel aktiv wird und das eine oder andere Steuersparmodell fährt, kann die Steuerlast für 2017 gezielt drücken. Hier einige in der Praxis beliebte und effektive Steuerstrategien.
1. Riester-Zulage: Mindestbeiträge prüfen
Die volle Riester-Zulage für 2017 bekommen Riester-Sparer nur dann, wenn sie mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens, maximal 2.100 Euro an Beiträgen zahlen. Haben Sie im Jahr 2016 (also im Vorjahr) eine Gehaltserhöhung bekommen, müssen Sie nachrechnen, ob Sie die Mindestbeiträge für 2017 erreichen. Falls nicht, sollten Sie die fehlenden Beiträge vor dem Jahreswechsel nachzahlen. Eine Neuberechnung kann auch notwendig sein, wenn 2017 die Kinderzulage weggefallen ist. Die Zulagen sind 2017 bis zu 2.100 Euro als steuersparende Sonderausgabe abziehbar.
2. Ja-Wort beim Standesamt bis 31.12.2017
Planen Sie in naher Zukunft Ihre Hochzeit, kann das Ja-Wort beim Standesamt bis 31.12.2017 einige tausend Euro Steuervorteile für 2017 bringen. Die Zusammenveranlagung für Ehegatten bringt immer dann den höchsten Steuervorteil, wenn ein Partner rund 60 Prozent oder mehr des gemeinsamen Einkommens erzielt.
3. Mit Trennung warten
Ist Ihre Ehe gescheitert, sollten Sie am besten erst ab dem 2.1.2018 Nägel mit Köpfen machen und sich eine eigene Wohnung suchen. Das mag hart klingen, aber die Trennung ist dann steuerlich vorteilhafter für Sie. Da ein Tag intakte Ehe für die steuergünstige Zusammenveranlagung im Jahr genügt, verschaffen Sie sich den Ehegattentarif bei der Suche nach einer neuen Wohnung ab 2.1.2018 für das Jahr 2017 und für 2018.
4. Versöhnungsversuch trotz Scheidung
Lebten Sie schon vor dem 1.1.2017 in Scheidung, ist für 2017 der steuerlich günstige Ehegattentarif verloren. Starten Sie 2017 jedoch einen Versöhnungsversuch und ziehen dafür mindestens einen Monat zusammen, profitieren Sie 2017 noch von der Zusammenveranlagung für Ehegatten. Das gilt selbst dann, wenn die Versöhnung letztlich scheitert. Das Finanzamt möchte allerdings plausible Beweise für den Versöhnungsversuch. dhz
Weitere Steuertipps finden Sie im DHZ-Steuerarchiv .
